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Hartz-IV-Sanktionen: Dieses Urteil könnte Leben von Empfängern verändern


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Entscheidung am Dienstag
Dieses Urteil könnte das Leben von Hartz-IV-Empfängern verändern


Aktualisiert am 04.11.2019Lesedauer: 2 Min.
Eine Frau sitzt über Briefen: 424 Euro im Monat beziehen alleinstehende Hartz-IV-Empfänger momentan – es sei denn, sie verstoßen gegen Auflagen. (Symbolbild)Vergrößern des Bildes
Eine Frau sitzt über Briefen: 424 Euro im Monat beziehen alleinstehende Hartz-IV-Empfänger momentan – es sei denn, sie verstoßen gegen Auflagen. (Symbolbild) (Quelle: blickwinkel/McPhoto/Erwin Wodicka/imago-images-bilder)
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Verstoßen Hartz-IV-Empfänger gegen Auflagen, kann das Jobcenter ihnen Geld kürzen – bis nichts mehr bleibt. Ist das menschenwürdig? Das soll das Verfassungsgericht klären. Eine Expertin erklärt, was sie von dem Urteil erwartet.

Verletzen Hartz-IV-Sanktionen die Menschenwürde? Über diese Frage entscheiden die Richter in Karlsruhe am Dienstag. Das Verfassungsgericht soll beurteilen, ob die Kürzung des Hartz-IV-Regelsatzes gegen die Garantie auf ein menschenwürdiges Existenzminimum verstößt. Momentan erhalten alleinstehende Hartz-IV-Empfänger 424 Euro im Monat, Paare bekommen 764 Euro. Doch wenn sie gegen Auflagen verstoßen, dürfen Jobcenter ihnen das Geld schrittweise kürzen. Am Ende kann die Unterstützung sogar ganz wegfallen.

Das Urteil in Karlsruhe könnte das Leben vieler Hartz-IV-Empfänger verändern, glaubt Helena Steinhaus, die Geschäftsführerin von "Sanktionsfrei e.V.". Ihr Verein setzt sich seit 2015 dafür ein, Streichungen für Arbeitslose abzuschaffen. Steinhaus glaubt zwar nicht, dass das Verfassungsgericht mit seinem Urteil das derzeitige System komplett abschafft: "Aber ich hoffe sehr, dass es zumindest einige Stellen antasten wird."

Möglicherweise könnte das Gericht entscheiden, dass zumindest die Kosten für die Unterkunft gesichert sein müssen. Außerdem hofft Steinhaus, dass eine vollständige Streichung der Unterstützung künftig ausgeschlossen wird. Besonders hart ist die Regelung für Menschen unter 25 Jahren. Schon beim ersten Verstoß, der über einen versäumten Termin hinausgeht, kann das Jobcenter ihnen alle Leistungen streichen. "Auch das könnte das Gericht ändern", sagt Steinhaus.

"Die Menschen leben in ständiger Angst"

Die Entscheidung des Gerichts würde nicht nur das Leben der Menschen ändern, die von den Streichungen bereits betroffen sind. Es könnte auch den Alltag derer erleichtern, die bisher den vollständigen Regelsatz beziehen. "Die Menschen leben in ständiger Angst", erklärt Steinhaus, "das würde sich ändern, wenn nicht ständig Sanktionen drohen würden."

Sorgen wegen möglicher Sanktionen sind für viele Arbeitslose ständig präsent, erzählt Steinhaus: "In jedem Schreiben, das Betroffene vom Jobcenter erhalten, wird eine Streichung angedroht. Wenn das wegfallen würde, sähe die Kommunikation ganz anders aus." Die Situation fühle sich für viele Hartz-IV-Empfänger wie ein Kontrollverlust an: "Das ist, als wäre man plötzlich ein unmündiger Mensch, als wäre man auf einmal wieder 12 Jahre alt."

Am Ende droht die Obdachlosigkeit

Derzeit seien etwas weniger als 10 Prozent der Empfänger von den Sanktionen betroffen, sagt Steinhaus. Dass das Jobcenter als letzten Schritt sogar die gesamte Unterstützung streichen kann, werde in der Diskussion um Hartz IV oft vergessen: "Wenn das Jobcenter auch die Miete nicht mehr überweist, dann ist das für viele der erste Schritt in die Obdachlosigkeit."


5,6 Millionen Menschen erhielten im vergangenen Jahr Hartz IV. Das System ist politisch nach wie vor umstritten. Helena Steinhaus ist sich sicher, dass sich der Staat in Zukunft vom Sanktionssystem verabschieden wird: "Wann genau das sein wird, weiß ich nicht. Aber so, wie irgendwann mal die Prügelstrafe abgeschafft wurde, werden eines Tages auch die Sanktionen wegfallen. Da hoffe ich auf den gesunden Menschenverstand."

Verwendete Quellen
  • Interview mit Helena Steinhaus
  • Mit Material der Nachrichtenagentur AFP
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