Nach Deutschland überführt Verdurstetes Mädchen: Islamist aus dem Irak in U-Haft
Ist der qualvolle Tod eines jesidischen Kindes Völkermord? Dies wirft die Bundesanwaltschaft einem Iraker vor, der nun in Deutschland in Haft ist.
Er soll ein jesidisches Mädchen in sengender Hitze angekettet haben, bis es verdurstete: Die Bundesanwaltschaft wirft einem mutmaßlichen irakischen IS-Mitglied Völkermord vor. Weiter werden dem Mann Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Menschenhandel vorgeworfen. Eine ebenfalls mutmaßlich an der Folter beteiligte Frau muss sich in einem abgetrennten Verfahren vor Gericht verantworten.
Den Völkermord-Vorwurf gegen den Angeklagten gebe es, weil der Tod des Kindes, nach Ansicht der Bundesanwaltschaft, eingebettet ist in den Plan der Terrormiliz IS, die Jesiden auszurotten, wie ein Sprecher der obersten deutschen Anklagebehörde in Karlsruhe erläuterte.
Das mutmaßliche IS-Mitglied (Taha A.-J.) war im Mai in Griechenland geschnappt, am Mittwoch nach Deutschland überstellt und am selben Tag am Frankfurter Flughafen festgenommen worden. Am Donnerstag ordnete ein Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs Untersuchungshaft an.
Kind machte ins Bett und bekam Strafe
Der Beschuldigte soll das fünfjährige Kind mit dessen Mutter 2015 aus einer Gruppe von jesidischen IS-Gefangenen laut dem Haftbefehl als Sklaven gekauft haben. Die beiden sollen von ihm und seiner Frau, der Deutschen Jennifer W., nur unzureichend mit Lebensmitteln und Wasser versorgt worden sein.
Der Iraker soll beiden untersagt haben, die eigene Religion auszuüben und sie gezwungen haben, zum Islam zu konvertieren, den Koran zu lesen sowie regelmäßig zu beten. Beide sollen demnach von dem Iraker mehrfach geschlagen worden sein. Als das Mädchen krank ins Bett machte, soll er es zur Strafe in der prallen Sonne angekettet und es dann, bei sengender Hitze, qualvoll verdurstet haben lassen.
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Jennifer W., die deshalb gesondert vor Gericht steht, soll tatenlos zugesehen haben. Gegen sie hat die Bundesanwaltschaft im Dezember Anklage vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München erhoben. Die Anklage wirft ihr neben der Mitgliedschaft in der Terrororganisation IS, Mord durch Unterlassen und Kriegsverbrechen vor. Schwerste Völkerrechtsverbrechen können nach dem Weltrechtsprinzip unabhängig vom Tatort und der Nationalität des Täters überall geahndet werden, also auch in Deutschland.
- Nachrichtenagentur dpa