Wegen internationaler Verträge Verfassungsgericht lehnt Linken-Klage zu Anti-IS-Einsatz ab
Der Einsatz von Bundeswehrsoldaten im Kampf gegen den "Islamischen Staat" ist den Linken zufolge nicht rechtmäßig. Deshalb zog die Partei vor Gericht. Die Klage wurde nun abgewiesen.
Die Klage der Linksfraktion im Bundestag gegen den Anti-IS-Einsatz der Bundeswehr ist gescheitert. Mit einem am Donnerstag bekanntgegebenen Beschluss wies das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe den Antrag als unzulässig ab. Die Linke habe die Möglichkeit einer Verletzung der Rechte des Bundestags nicht ausreichend dargelegt.
Der Einsatz gegen die Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) in Syrien und im Irak war nach den Anschlägen in Paris vom 13. November 2015 beschlossen worden. Die Europäische Union sicherte danach Frankreich einstimmig ihre Solidarität zu, und auch der UN-Sicherheitsrat rief dazu auf, weitere IS-Anschläge zu verhindern. Die Bundesregierung sagte daraufhin den Einsatz von 1.200 Soldaten zu, die aber nicht unmittelbar an Kampfhandlungen beteiligt sind.
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Auf die Klage der Linksfraktion stellte das Bundesverfassungsgericht nun klar, dass die Bundesregierung hier im Zusammenhang internationaler Verträge gehandelt habe. Dass sie dies ohne Zustimmung des Bundestags nicht gedurft hätte, habe die Linke nicht ausreichend erläutert. Vielmehr habe sie gegen den Bundeswehreinsatz selbst argumentiert. Bei einer Organklage gehe es aber um die Rechte des Bundestags und der Abgeordneten. Auf diesem Weg eine Kontrolle der Außenpolitik der Bundesregierung einzuführen, komme nicht in Betracht.
- Nachrichtenagentur AFP