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Jan Böhmermann: Warum verklagt der Moderator Kanzlerin Angela Merkel?


Streit um Schmähgedicht
Warum verklagt Jan Böhmermann die Kanzlerin?

Von t-online, js

Aktualisiert am 16.04.2019Lesedauer: 3 Min.
Jan Böhmermann: Verklagt die Kanzlerin auf Unterlassung.Vergrößern des Bildes
Jan Böhmermann: Verklagt die Kanzlerin auf Unterlassung. (Quelle: Future Image/imago)
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In einem Schmähgedicht beleidigte Jan Böhmermann den türkischen Präsidenten. Die öffentliche Bewertung des Textes will er der Kanzlerin gerichtlich untersagen. Ist das schon wieder Satire oder Ernst?

Was auch immer Jan Böhmermann mit seinem Schmähgedicht über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan erreichen wollte: Zweierlei ist ihm gelungen. Erstens hat er das Wort "Schmähgedicht" in den Duden gebracht. Zweitens hat er der Kanzlerin eine Menge Arbeit gemacht.

Erst wurde die türkische Regierung wütend und sie musste diplomatische Verwerfungen verhindern, sie musste entscheiden, ob sie auf Wunsch der Türkei ein Strafverfahren gegen ihn zulässt, und sie hat öffentlich einen Fehler eingeräumt. Jetzt muss sie sich auch noch vor Gericht verantworten – auch wenn sie nicht persönlich erwartet wird.

Der Fernsehmoderator und Satiriker Böhmermann klagt nämlich vor dem Verwaltungsgericht Berlin gegen die Aussage von Angela Merkel, bei dem Schmähgedicht, in dem Erdogan überzogen beleidigt, beschimpft und lächerlich gemacht wird, handle es sich um einen "bewusst verletzenden Text". Am Dienstagvormittag beginnt die Verhandlung. Offiziell richtet sich die Unterlassungsklage gegen die Bundesrepublik, vertreten durch das Bundeskanzleramt.

"Schmähkritik" ohne Schmähkritik?

Am 31. März 2016 hatte Böhmermann in seiner Sendung "Neo Magazin Royale" ein kurzes Gedicht vorgetragen, in dem er den türkischen Präsidenten beleidigte. Einige Tage zuvor hatte die Türkei wegen eines Satirebeitrags von "Extra 3" den deutschen Botschafter einbestellt.

Damals schon stellte sich die Frage: Was will Böhmermann? Spielen? Zeigen, wie umstritten die Grenze zur Schmähung, belegen, wie prekär die Lage der Meinungsfreiheit ist? Er selbst verwies auf die Satire von "Extra 3" und sagte, er werde jetzt zeigen, was der Unterschied zwischen satirischer Kritik und Schmähkritik sei.

Also eine Lektion in Meinungsfreiheit? Kunstfreiheit?

Ein Verfahren läuft noch

Die Türkei verlangte nach der Ausstrahlung rechtliche Schritte. Die Bundesregierung machte den Weg für ein Strafverfahren wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes frei. Ermittlungen gegen Böhmermann wegen Beleidigung wurden im Herbst 2016 eingestellt.

Das Landgericht (LG) und das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg entschieden allerdings in einem Zivilprozess, dass Böhmermann bestimmte ehrverletzende Teile des "Schmähkritik"-Gedichts nicht wiederholen dürfe. Rechtskräftig ist das noch nicht, Böhmermanns Anwalt legte eine Beschwerde beim Bundesgerichtshof ein, weil das OLG keine Revision zugelassen hatte.

Merkels Zusicherung reicht dem Fernsehstar nicht

Worum es jetzt aber im Kern geht: Merkel hatte laut ihrem Sprecher in einem Telefonat mit dem damaligen türkischen Ministerpräsidenten gesagt, es handle sich um einen "bewusst verletzenden Text". Später sagte sie öffentlich, das sei ein Fehler gewesen, weil sie so den Eindruck erweckt habe, es komme auf ihre Bewertung an. Sie ließ Böhmermann mittlerweile zusichern, sie werde die Aussage nicht mehr wiederholen.

Böhmermann reicht das nicht. Er klagt auf Unterlassung – damit würde dann gerichtlich festgestellt, dass die Kanzlerin nicht mehr öffentlich wiederholen darf, was sie öffentlich nicht mehr wiederholt hat. Sollte er damit keinen Erfolg haben, wolle er feststellen lassen, dass die Aussage rechtswidrig gewesen sei.

Was also will Böhmermann? Ist die Klage selbst noch Teil einer Performance oder ist es ihm schlicht ernst?

Er hatte zwischendurch eine Pause eingelegt und sich aus der Öffentlichkeit zurückgezogen. In einem schriftlichen Interview in der "Zeit" äußerte er sich danach und klang dabei stellenweise sehr ernst: "Die Bundeskanzlerin darf nicht wackeln, wenn es um Freiheit und Menschenrechte geht. Doch stattdessen hat sie mich filetiert, einem nervenkranken Despoten zum Tee serviert und einen deutschen Ai Weiwei aus mir gemacht."

Staatliche Vorverurteilung?

Was will Böhmermann? Will er der Kanzlerin eins auswischen? Zeigen, wie heikel es für eine Gesellschaft ist, wenn Kanzlerinnen für vergleichsweise wenig skandalöse Aussagen vor Gericht stehen und Fernsehunterhalter für Satire über Mächtige? Vorleben, dass man in einem Rechtsstaat auch gegen die Kanzlerin klagen kann?

In einer am Montag veröffentlichten Erklärung seines Anwalts Reiner Geulen heißt es, die Merkel-Äußerungen stellten eine "nicht hinzunehmende staatliche Vorverurteilung" dar. Böhmermann sehe seine Grundrechte auf Presse- und Kunstfreiheit verletzt.

Lieber auf die Justiz verlassen

Es sei nicht zu akzeptieren, dass sich die Bundesregierung "aus politischen Gründen mit juristischen Bewertungen in die freie und unabhängige Rechtsprechung einmischt", auch vor dem Hintergrund, dass beim Bundesgerichtshof noch eine zivilrechtliche Klage von Erdogan gegen Böhmermann anhängig sei, heißt es.


Der "Zeit" sagte der vor einiger Zeit: "Ich habe geglaubt, dass es die Aufgabe von Politik ist, für die nötige Freiheit zu sorgen, dass Spaßvögel wie ich in Ruhe und mit Sorgfalt ihren Job machen können. Ich setze inzwischen mehr auf die Justiz als die Politik." Das Gericht geht nach Angaben der "Legal Tribune Online" davon aus, dass bereits am Dienstag eine Entscheidung fällt. Dann wird sich manches klären. Vielleicht erklärt sich dann auch Jan Böhmermann.

Verwendete Quellen
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