Als Mahnmal "Hitler-Glocke" von Herxheim darf hängen bleiben
Darf eine Glocke mit einer nationalsozialistischen Inschrift noch in einer Kirche läuten? Darüber wird in Herzheim gestritten. Nun hat ein Gericht darüber entschieden.
Die sogenannte "Hitler-Glocke" im rheinland-pfälzischen Herxheim am Berg darf im Turm der dortigen evangelischen Kirche hängenbleiben. Die Klage eines Bürgers gegen den Beschluss des Gemeinderats, die Glocke hängen zu lassen, sei abgewiesen worden, teilte das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz mit.
Der Rat hatte beschlossen, die Glocke "als Anstoß zur Versöhnung und Mahnmal gegen Gewalt und Unrecht weiterhin hängen zu lassen". Nach Meinung des Gerichts werde damit das Schicksal der Juden unter dem nationalsozialistischen Regime weder gutgeheißen noch verharmlost.
Der Bürgermeister glaubt, die Glocke könne zur Versöhnung beitragen
Verstärkt werde die Distanzierung vom NS-Unrecht zudem durch die vom Gemeinderat geäußerte Absicht, eine Mahntafel anzubringen. Abgewiesen wurde auch der Antrag des jüdischen Klägers, dem Bürgermeister die Äußerung zu verbieten, die Glocke diene "der Versöhnung mit den Opfern der Nazizeit". Mit der Entscheidung bestätigte das Oberverwaltungsgericht ein Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße.
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Die Glocke hängt seit 1934 in dem Turm. Sie ist mit einem Hakenkreuz und der Aufschrift "Alles fuer`s Vaterland – Adolf Hitler" versehen. Für das Aufstellen der Mahntafel gibt es noch keinen Termin.
- Nachrichtenagentur dpa