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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Paragraf 219a Warum der Abtreibungs-Kompromiss noch nichts löst
Was wird aus dem Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche? Die große Koalition hat einen Kompromiss präsentiert. Doch der spart wichtige Fragen aus.
Die große Koalition will den umstrittenen Paragrafen 219a nicht abschaffen, aber reformieren. Mehrere Minister haben einen Kompromissvorschlag präsentiert, der den Streit um das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche auflösen soll. Worum geht es? Fünf Fragen, fünf Antworten.
1. Worüber wird gestritten?
Der Paragraf 219a des Strafgesetzbuches regelt das Werbeverbot für Abtreibungen. Verboten wird dort unter anderem, "seines Vermögensvorteils wegen" über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren oder sie anzubieten. Das führte unter anderem dazu, dass die Gießener Hausärztin Kristina Hänel verurteilt wurde, weil sie auf ihrer Homepage Patientinnen per Link Informationen zur Verfügung stellte und schrieb, dass sie die Eingriffe in ihrer Praxis vornehme. SPD, Grüne, Linke und FDP setzen sich seitdem für eine Änderung oder Abschaffung des Paragrafen ein. Neutrale Information müsse möglich sein und sei es bislang nicht. Die Union hingegen will das Werbeverbot beibehalten. Der Schutz des Lebens habe überragende Bedeutung.
2. Was steht im Kompromiss der großen Koalition?
Der Kompromiss sieht vor, den Paragrafen 219a beizubehalten, ihn jedoch zu ergänzen. Die große Koalition will "rechtlich ausformulieren, dass und wie Ärztinnen und Ärzte sowie Krankenhäuser über die Tatsache informieren können, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen". Außerdem sollen sie auf staatlich geprüfte Informationen der Bundesärztekammer und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hinweisen dürfen. Die sollen künftig medizinische Informationen über die Eingriffe sowie Kontakte von Ärzten vorhalten, die sie vornehmen.
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3. Sind mit dem Kompromiss alle Streitfragen geklärt?
Nein. Die wichtigste Frage umgeht der Kompromissvorschlag bislang: Wo verläuft künftig die Grenze zwischen verbotener Werbung und erlaubter Information? Das wird ein Gesetzentwurf definieren müssen. Denn Ärztinnen wird weiterhin vorgeworfen werden können, ihres "Vermögensvorteils wegen" darauf hinzuweisen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen – allein, weil sie als Ärztinnen Geld verdienen. Und das verbietet das Werbeverbot ja gerade. Zudem ist in dem Kompromiss keine Rede davon, dass Ärztinnen künftig selbst medizinische Informationen zu dem Eingriff zur Verfügung stellen dürften. Das fordern jedoch viele.
4. Reicht das, um den Streit zwischen CDU und SPD zu befrieden?
Der Kompromiss ist von mehreren Ministern der großen Koalition erarbeitet worden. In den Bundestagsfraktionen und den Parteien gibt es durchaus weiter kritische Stimmen. Einigen in der SPD geht der Kompromiss nicht weit genug, da er den Paragrafen 219a nicht abschafft. Manche fordern deshalb, die Abstimmung im Bundestag zur Gewissensfrage zu erklären. So wären die Abgeordneten von ihrer Fraktionsdisziplin befreit und könnten auch mit der Opposition stimmen. Die Parteispitzen von CDU und CSU begrüßten den Kompromiss derweil, da das Werbeverbot erhalten bleibe. So sagte CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer: "Der Schutz des Lebens, ungeborenes und geborenes, hat für die CDU überragende Bedeutung." SPD-Chefin Andrea Nahles gab sich zurückhaltender. Die SPD wolle den genauen Gesetzestext abwarten und erst dann entscheiden.
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5. Was sagen Ärztinnen wie die verurteilte Kristina Hänel?
Kristina Hänel hat sich mit weiteren betroffenen Ärztinnen in einer Stellungnahme entsetzt über den Kompromiss geäußert. "Bei genauerem Hinsehen erweist sich der als Kompromiss ausgegebene Vorschlag als Null-Nummer", schreiben die Ärztinnen. Paragraf 219a bleibe inklusive der Strafandrohung von zwei Jahren Gefängnis bestehen. Die restlichen Vorschläge seien flankierende Maßnahmen, die bereits heute möglich seien, wie die Informationen der staatlichen Stellen. Ärztinnen und Ärzten bleibe weiterhin verboten, über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren. Sie dürften lediglich auf die staatlichen Stellen verweisen.
- Eigene Recherchen
- Mit Material von dpa, AFP
- Strafgesetzbuch: § 219a: Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft
- Presseerklärung: Kristina Hänel und andere Ärztinnen zum Kompromissvorschlag
- Zeit.de: Die wichtigsten Antworten zum Werbeverbot