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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Streit um Internetadresse AfD-Kritiker muss Seite wir-sind-afd.de abgeben
Die AfD hat den Namensstreit gegen eine Seite gewonnen, auf der Zitate von AfD-Politikern verbreitet werden. Die Website bleibt online – heißt jetzt aber anders.
Das Oberlandesgericht Köln hat der AfD im Rechtsstreit um die Seite wir-sind-afd.de Recht gegeben. Der Berliner Softwareentwickler Nathan Matthes darf unter der Adresse nicht weiter Zitate von AfD-Politikern präsentieren. Er sammelt dort bisher menschenverachtende und extreme Äußerungen aus der Partei.
Nachdem Matthes in der ersten Instanz verloren hatte, folgte eine große Solidarisierungswelle: Mehr als 2.000 Menschen spendeten mehr als 55.000 Euro für den Rechtsstreit. Mattes hatte angekündigt, nicht benötigtes Geld jeweils zur Hälfte an Flüchtlingspaten Syrien e.V. und an Sea-Watch e.V. zu spenden. Jetzt hat er auch in zweiter Instanz verloren.
Seine Anwältin Miriam Vollmer erklärte in einer Mitteilung, man behalte sich vor, alle juristischen Mittel auszuschöpfen. Mattes erklärt in einer Mitteilung, wir-sind-afd.de umgehend vom Netz zu nehmen. Die Inhalte sollen aber nicht verloren gehen: Er hat sich die Adresse das-ist-afd.de dafür gesichert.
Den Beschluss finde er dennoch "unglaublich“, sagt er. Die Rechte einer Partei würden stärker beschützt als die einer Person. Das Landgericht hatte in der ersten Instanz die Gefahr gesehen, dass Besucher irrtümlich glauben könnten, die Seite sei von der AfD autorisiert. "Das Gericht hält die Menschen für ziemlich dumm", hatte Mattes damals gegenüber t-online.de kommentiert. "Wir sind AfD", prangt auf dem Seitenkopf mit einem Daumen nach unten. "Wir sind eine rechtsextreme, rassistische, menschenverachtende Partei und wir sitzenden unter anderem im Bundestag", steht darunter.
Dennoch entsteht wegen des Namens der Domain eine Zuordnungsverwirrung, erklärt nun auch das OLG. Bei dem durchschnittlichen Nutzer könne "bereits nach dem objektiven Sinngehalt der Bezeichnung 'wir sind..' der falsche Eindruck entstehen, die Website werde von der Partei oder mit ihrer Zustimmung betrieben".
Ob der Inhalt dann einen anderen Eindruck erwecke, spiele dafür keine Rolle. Vielleicht haben sich die Richter privat angeschaut, was Mattes auf der Seite an Belegn zur AfD gesammelt hat – für ihre Entscheidung haben sie es nicht getan: "Die konkreten AfD-kritischen Inhalte der Website hatte der Senat im Rahmen des Rechtsstreits nicht zu prüfen."
- Mitteilung
- Pressemitteilung OLG Köln