In Bochum festgenommen Bin Ladens Ex-Leibwächter soll abgeschoben werden
Er soll dem einstigen Al-Kaida Chef bin Laden als Leibwächter gedient haben und gilt als Gefährder, trotzdem konnte Sami A. bisher nicht aus Deutschland abgeschoben werden.
Der in Bochum lebende frühere Leibwächter des getöteten Terrorchefs Osama bin Laden ist festgenommen worden und soll abgeschoben werden. In einem Bescheid habe das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) ein bislang anerkanntes Abschiebehindernis widerrufen, teilte ein Sprecher der Stadt Bochum mit.
Die Polizei habe Sami A. am Montag festgenommen, als er seiner täglichen Meldeauflage auf einer Polizeiwache nachgekommen sei. Seit zehn Jahren muss er jeden Tag bei der Polizei vorsprechen.
Wegen des Bescheids des Bundesamtes sei nun eine Abschiebung möglich. Sie werde von der Ausländerbehörde vorbereitet, sagte der Sprecher weiter. Abschiebehaft sei beantragt. Die "Bild"-Zeitung, die seit Wochen immer wieder groß über Sami A. berichtet und seine Nicht-Abschiebung skandalisiert, hatte zuerst berichtet.
Sami A. wird als Gefährder eingestuft
Sami A. kam 1997 als 21-Jähriger nach Deutschland, um zu studieren, unter anderem in Krefeld. Erst studierte er Textiltechnik, später dann Technische Informatik, schließlich Elektrotechnik. In Bochum meldete er sich 2005 an. Der 42-jährige Tunesier hat Frau und Kinder.
Die Behörden halten ihn für einen gefährlichen Salafisten. Das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen sah es in einem Urteil vom Mai 2015 als erwiesen an, dass Sami A. Ende 1999, Anfang 2000 die Terrororganisation Al-Kaida unterstützt hat. In einem Al-Kaida-Lager in Afghanistan soll er eine militärische Ausbildung bekommen haben.
Zeitweilig soll er der Leibgarde des 2011 getöteten Al-Kaida-Anführers Osama bin Laden angehört haben. Sami A. bestreitet das und behauptet, in dem Zeitraum eine religiöse Ausbildung in Karatschi in Pakistan absolviert zu haben. Noch im April wurde er vom nordrhein-westfälischen Innenministerium aufgrund seiner terroristischen Vergangenheit als sogenannter "Gefährder" eingestuft.
Droht in Tunesien Folter oder nicht?
Das Oberverwaltungsgericht NRW hatte 2010 aber ein Abschiebungsverbot erlassen, weil ihm in seinem Heimatland Folter und unmenschliche Behandlung drohten. 2014 sah das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge dies nicht mehr gegeben. Die Verhältnisse in Tunesien hätten sich seit der Revolution im Jahre 2011 geändert, so dass Sami A. keine Folter mehr drohe.
Dagegen klagte der Tunesier mit Erfolg. Zuletzt hatte das Oberverwaltungsgericht Münster im April 2017 festgestellt, dass dem Mann bei einer Rückkehr nach Tunesien "mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit Folter, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung" drohten.
- dpa