Kopftuchverbot an Schulen Gericht weist Klage von Lehrerinnen mit Kopftuch ab
Das Berliner Arbeitsgericht hat zwei Entschädigungs-Klagen von Lehrerinnen mit Kopftuch abgewiesen. Die Frauen hatten geltend gemacht, sie seien wegen ihrer Religion benachteiligt worden.
Die Klage von zwei Lehrerinnen wurde vom Berliner Arbeitsgericht abgewiesen. Es ging mitunter um eine Quereinsteigerin, die Informatik studiert hatte. Sie hatte gemeint, sie sei wegen ihres Kopftuchs nicht eingestellt worden. Das Gericht bestätigte am Donnerstag im ersten Urteil klar das Berliner Neutralitätsgesetz als verfassungskonform.
Das Neutralitätsgesetz untersagt Polizisten, Justizmitarbeitern und Lehrern an allgemeinbildenden Schulen in der Hauptstadt, religiös geprägte Kleidungsstücke im Dienst zu tragen.
Im zweiten Fall war laut Urteil die Zwei-Monats-Frist überschritten, in der eine Entschädigung beim Land Berlin gefordert werden konnte. Die eingestellte Lehrerin, die mit Kopftuch an einer Grundschule unterrichten wollte, war bereits mit einer Klage auf Beschäftigung Anfang Mai beim selben Gericht gescheitert. Beide Klägerinnen waren nicht im Gericht.
- dpa