Warnung des Mieterbundes Mieten steigen im Jahr 2018 deutlich
Teure Nebenkosten: Mieter müssen im kommenden Jahr wohl mit deutlichen Mehrkosten rechnen. Der Mieterbund warnt und fordert mehr Einsatz von der Politik.
Der Deutsche Mieterbund sieht auch im neuen Jahr kein Ende des Mietanstiegs in Deutschland. "Wir erwarten weitere Zuwächse von im Schnitt rund fünf Prozent", sagte Lukas Siebenkotten, Bundesdirektor beim Mieterbund. In Großstädten könnten die Steigerungen noch höher sein. Im neuen Mietspiegel 2018 dürften die Mieten dann im Schnitt rund zehn Prozent höher sein als im vorherigen Preisüberblick von 2016.
Auch bei der Nebenkostenabrechnung, die viele Verbraucher im Laufe des neuen Jahres für 2017 erhalten, erwartet der Mieterbund höhere Kosten - gerade wegen teurerer Energie. "Für Öl und Gas dürften Mieter rund zehn Prozent mehr zahlen müssen und für Fernwärme rund zwei Prozent", sagte Siebenkotten. Die übrigen Nebenkosten, etwa für Wasser, Abwasser, Schornsteinfeger oder Straßenreinigung dürften nur leicht um ein Prozent steigen.
Um soziale Spannungen wegen des Mietanstiegs zu vermeiden, forderte der Mieterbund mehr Einsatz von der Politik, etwa für Sozialwohnungen.
Mietpreisbremse soll vor Verfassungsgericht
Im kommenden Jahr wird auch über das Bestehen der Mietpreisbremse entschieden, denn das Berliner Landgericht hatte Anfang Dezember das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet. Nachdem die gesetzliche Begrenzung von Mieten bereits in Hamburg und Bayern für unwirksam erklärt wurde, schickt Berlin das Gesetz nun nach Karlsruhe.
Die Karlsruher Richter sollen prüfen, ob die Mietpreisbremse verfassungswidrig ist. Während das Landgericht München auf einen Formfehler verwiesen hatte, sehen die Berliner Richter in der Mietpreisbremse einen Verstoß gegen das Grundgesetz.
Die Vermieter würden demnach ungleich behandelt, je nachdem in welcher Stadt sie Wohnraum vermieten. Dies verstoße gegen Art 3 Abs. 1 des Grundgesetzes, wonach niemand aufgrund unter anderem seiner Heimat oder Herkunft benachteiligt werden darf.
Wie funktioniert die Mietpreisbremse?
Die Mietpreisbremse soll den rasanten Anstieg der Mieten vor allem in Großstädten und Ballungsgebieten reduzieren. Dazu dürfen Vermieter bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen den Mietpreis maximal auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmieten plus 10 Prozent festsetzen. Ausgenommen von der Regelung sind die Mieten von Neubauwohnungen sowie die erste Vermietung nach einer umfassenden Modernisierung, also beispielsweise die Komplettsanierung der Bäder. Die Mietpreisbremse greift zudem nicht bei Mieten, die vor Inkrafttreten des Gesetzes vereinbart wurden.
Das Instrument gilt nicht deutschlandweit. Vielmehr haben die Bundesländer die Möglichkeit, die Regelung selbst landesweit oder nur für Orte mit „angespanntem Wohnungsmarkt“ einzuführen. Wie hoch die zulässige Miete in diesen Orten ausfällt, ist in der Regel über den sogenannten Mietspiegel geregelt.
Mietspiegel in drei Bundesländern unwirksam
Um die Mietpreisbremse gab es bereits eine Reihe von gerichtlichen Auseinandersetzungen. Das Amtsgericht Altona hat im März die Regelung für Hamburg als unwirksam erklärt. Das Landgericht München I beanstandete das Gesetz für Bayern aufgrund eines Formfehlers. Nun hat das Landgericht Berlin die Mietpreisbremse sogar für verfassungswidrig erklärt und das Bundesverfassungsgericht mit der Klärung beauftragt. Die Berliner Richter sehen eine Ungleichbehandlung von Vermietern, da einerseits die zulässige Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete gebunden ist. So liegt die Vergleichsmiete in München beispielsweise weitaus höher als in anderen Städten. Andererseits können Vermieter von Bestandswohnungen, die schon vor Einführung der Mietpreisbremse eine zu hohe Miete verlangt hatten, diese weiterhin erheben.
Nun soll sich das Bundesverfassungsgericht mit dem Gesetz befassen. Fraglich ist, ob sich für Mieter viel ändern würde, wenn das Gesetz tatsächlich für verfassungswidrig erklärt wird. Laut dem Deutschen Mieterbund hat die Mietpreisbremse die erhoffte Wirkung ohnehin verfehlt. Sanktionen gegen Vermieter, die sich nicht an den Höchstpreis halten, seien nicht vorhanden, zudem seien zahlreiche Mietspiegel veraltet und das Gesetz biete zu viele Ausnahmen.
Quellen:
dpa
Juliane Wellisch / t-online.de
dpa-AFX