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Böhmermann-Affäre: Außenamt zweifelt an Strafverfahren


"Strafrecht falscher Weg"
Außenamt zweifelt an Böhmermann-Verfahren

Von dpa
Aktualisiert am 12.04.2016Lesedauer: 2 Min.
Jan Böhmermann hat derzeit nichts zu lachen.Vergrößern des BildesJan Böhmermann hat derzeit nichts zu lachen. (Quelle: Sepp Spiegl/imago-images-bilder)

Das Außenamt positioniert sich in der Affäre um Jan Böhmermann und dessen Schmähgedicht gegen den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan. "Wir sind skeptisch, ob das Strafrecht der richtige Weg sein kann", verlautete aus dem Umfeld von Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD).

Die Türkei verlangt, dass Böhmermann deswegen strafrechtlich verfolgt wird. Die Bundesregierung prüft deshalb, ob sie die Staatsanwaltschaft ermächtigt, Böhmermann wegen Beleidigung eines Staatsoberhaupts zu verfolgen.

Unabhängig davon wie die Bundesregierung entscheidet hat Erdogan in Mainz, dem Sitz des ZDF, als Privatperson einen Strafantrag wegen Beleidigung gestellt. Eine mögliche Beleidigung im Sinne des Paragrafen 185 ff. Strafgesetzbuch (StGB) sei auch ohne das Vorliegen des Strafverlangens der Türkei und der Ermächtigung der Bundesregierung grundsätzlich verfolgbar, teilte Oberstaatsanwalt Gerd Deutschler auf Anfrage in Mainz mit.

"Von einer Hängepartie hat niemand etwas", hieß es aus dem Außenministerium. Regierungssprecher Steffen Seibert hatte am Montag gesagt, die Prüfung werde ein paar Tage, aber nicht Wochen dauern. Für eine Strafverfolgung ist in Fällen der möglichen Beleidigung von Organen oder Vertretern ausländischer Staaten laut Strafgesetzbuch neben dem Strafverlangen der Türkei eine entsprechende Ermächtigung vonseiten der Bundesregierung nötig.

Unterdessen ist Unionsfraktions-Geschäftsführer Michael Grosse-Brömer (CDU) dem Eindruck entgegengetreten, dass die Regierung mit einer solchen Ermächtigung eine Meinung äußere. Sie wäre lediglich eine Ermächtigung für die unabhängige Justiz, eine Entscheidung zu treffen, betonte er.

"Finger weg von der Meinungsfreiheit"

SPD-Vize Ralf Stegner forderte auf Twitter: "Finger weg von unserer Freiheit der Meinungsäußerung, Presse, Kunst und Kultur! Gilt für Potentaten anderswo, aber auch für Bundeskanzlerin!" CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt mahnte zur Mäßigung. "Ich glaube, dass wir das Ganze nicht überhöhen sollten. Das soll sich nicht zu einer Staatsaffäre ausweiten. Wir haben in unserem Land Meinungs- und Pressefreiheit", sagte sie in Berlin.

Böhmermanns ZDF-Kollege Oliver Welke, Moderator der satirischen "heute-show", attackierte die Kanzlerin.

Böhmermann hatte das Gedicht in seinem ZDF-"Neo Magazin Royale" präsentiert und für Erdogan bewusst beleidigende Formulierungen benutzt. Damit wollte er nach eigener Darstellung die Unterschiede zwischen in Deutschland erlaubter Satire und verbotener Schmähkritik deutlich machen, wie er in seiner Sendung vom 31. März erläutert hatte.

Streit könnte bis zum Bundesverfassungsgericht gehen

Nach Einschätzung des Hamburger Medienrechtlers Stefan Engels hat der Fall das Zeug, durch alle Instanzen bis vors Bundesverfassungsgericht zu gehen. Am Ende müsse das höchste deutsche Gericht womöglich Grenzen völlig neu definieren, sagte Engels. "Ich habe einen Fall in dieser Zuspitzung noch nicht erlebt." Das Spannende daran sei, dass Böhmermann Erdogan mit seinem "Schmähgedicht" nach eigener Aussage gar nicht schmähen, sondern lediglich ein Beispiel dafür geben wollte, wie eine Schmähung aussehen würde. Das müsse bei der Bewertung berücksichtigt werden.

"Der gehört in den Knast!" Hier äußert sich Tim Wolff, Chefredakteur des Satire-Magazins Titanic, zum Fall Böhmermann. Das ganze Interview finden Sie auf www.dbate.de

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