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Strafbefehl gegen Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst


Nach Medien-Informationen
Strafbefehl gegen Limburger Bischof Tebartz-van Elst

Von dpa, afp, t-online
Aktualisiert am 10.10.2013Lesedauer: 2 Min.
Franz-Peter Tebartz-van ElstVergrößern des Bildes
Für den Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst wird es offenbar immer enger (Quelle: dpa-bilder)
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Gegen den umstrittenen Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst liegt nach Informationen des "Kölner Stadt-Anzeigers" ein Strafbefehl vor. Demnach gehe es um einen Rechtsstreit zwischen Tebartz-van Elst und dem "Spiegel" wegen eines Erste-Klasse-Fluges nach Indien.

Dort besuchte Tebartz-van Elst im Januar 2012 soziale Projekte. Das Magazin hatte im August über den 7000 Euro teuren Flug des Bischofs berichtet.

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Der Bischof stritt anschließend per eidesstattlicher Erklärung ab, von einem "Spiegel"-Redakteur des Magazins nach dem Erste-Klasse-Flug gefragt worden zu sein. Auch habe er dem Reporter nach eigenen Angaben nicht gesagt, er sei wie üblich in der Business-Klasse geflogen.

Anzeigen nach Veröffentlichung von Handy-Video

Sowohl die Frage als auch die Antwort waren allerdings auf einem Handy-Video festgehalten, das der "Spiegel" veröffentlichte. Die Veröffentlichung führte zu mehreren Strafanazeigen gegen Tebartz-van Elst.

Wie der "Kölner Stadt-Anzeiger berichtet, wollte eine Sprecherin der Hamburger Staatsanwaltschaft den Strafbefehl weder bestätigen noch dementieren. Der Sprecher des Bistums Limburg, Martin Wind, wird mit den Worten zitiert: Seines Wissens liege dem Bischof kein Strafbefehl vor.

Bleibe die Strafe unter einem bestimmten Strafmaß und akzeptiere der Bischof die Entscheidung, sei er nicht vorbestraft, heißt in den Bericht weiter. Er gebe aber den Rechtsverstoß zu. Andernfalls komme es zur Eröffnung eines Hauptverfahrens.

Kostenexplosion bei Bau von Bischofsresidenz

Neben der Flugaffäre sorgt das Bistum Limburg mit der Kostenexplosion beim Bau der neuen Bischofsresidenz für Schlagzeilen. Diese kostet inzwischen mindestens 31 Millionen Euro. Lediglich eine Anfinanzierung von 600.000 bis 800.000 Euro sei im Haushaltsplan 2011 genehmigt worden, erklärte das Mitglied des Vermögensverwaltungsrates des Bischöflichen Stuhls, Jochen Riebel.

Demnach habe Tebartz-van Elst den Haushalt für 2012 und 2013 trotz mehrfacher Aufforderung einfach nicht vorgelegt. Die Steigerung der Kosten könne er sich nur so erklären, "dass der Bischof von Limburg entweder ein raffinierter Betrüger oder krank ist", sagte Riebel, der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". Ein "normal denkender Mensch" veranlasse solche Ausgaben nicht.

Der Bischof habe die Steigerungen zum Teil selbst verursacht, sagte Riebel in mehreren Interviews. Den Bau der Residenz habe der Bischof geleitet, nicht sein Generalvikar Franz Kaspar, kommentierte er anderslautende Angaben des Bistums.

Nach jeder Dienstreise eine neue Idee

Ständige Neu- und Umplanungen sowie Änderungswünsche des Bischofs hätten zu "ganz erheblichen Mehrkosten geführt", so Riebel gegenüber dem Radiosender FFH. Mitarbeiter des Bistums hätten berichtet, der Bischof habe von seinen Dienstreisen stets neue Ideen mitgebracht und sofort in den Bau einfließen lassen.

Der Münsteraner Kirchenrechtler Thomas Schüller forderte Papst Franziskus auf, eine Amtsenthebung gegen Tebartz-van Elst einzuleiten. "Der Bischof wird vermutlich an seinem Stuhl kleben, da gibt es nur noch einen Weg: die Amtsenthebung durch den Papst", sagte Schüller dem "Kölner Stadt-Anzeiger".

Tebartz-van Elst bezeichnete er als "unfähig, uneinsichtig und offensichtlich krank". Der Bischof selbst äußerte sich bislang nicht öffentlich dazu.

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