Solange Gruppe nicht verboten ist Polizisten dürfen sich "Letzter Generation" anschließen
Polizisten dürfen bei der Klima-Gruppe "Letzte Generation" mitmachen. Sie verstoßen damit nicht gegen der Neutralitätspflicht, erklärt ein Jurist.
Polizisten dürfen sich der Klimaschutzgruppe "Letzte Generation" anschließen, solange diese nicht verboten ist. Darauf hat Professor Markus Thiel hingewiesen, der an der Hochschule der Polizei in Münster Öffentliches Recht lehrt. Für Straftaten anderer Mitglieder könne man nicht haftbar gemacht werden.
Mitglieder eines Schützenvereins würden schließlich auch nicht bestraft, wenn ein Schütze ihres Vereins Amok laufe. Bei Anstiftung zu oder Unterstützung von Straftaten sehe das natürlich anders aus, sagte Thiel, der sich nach eigener Aussage seit mehr als 20 Jahren schwerpunktmäßig mit Polizeirecht beschäftigt.
Mit Aussagen nicht "übermäßig aus dem Fenster lehnen"
Eine Polizistin aus NRW hatte als Mitglied der Klimaaktivistengruppe "Letzte Generation" ehrenamtlich und in ihrer Freizeit an der Deutschen Hochschule der Polizei referiert. Das hatten Vertreter von FDP und CDU kritisiert.
Zum besonderen Dienst- und Treueverhältnis von Beamten gehöre die Mäßigungs- und Neutralitätspflicht, so Thiel. Polizisten, wenn sie als solche auftreten, dürften sich demnach mit politischen Aussagen nicht "übermäßig aus dem Fenster lehnen". Thiel verwies auf den umstrittenen Auftritt von Eisschnellläuferin Claudia Pechstein bei der CDU in Polizeiuniform.
Zwar gebe es auch im Privatleben für Polizisten gewisse Grenzen. Nur durch die Mitgliedschaft bei einer Klimaschutzbewegung sehe er aber weder Mäßigungs- noch Neutralitätspflicht verletzt, sagte Thiel. Anders sehe es bei Äußerungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung aus. Wenn sich die Bewegung offiziell mit Hauptziel gegen diese Ordnung stellen würde, müssten sich Polizisten nach Thiels Einschätzung von ihr distanzieren.
- Nachrichtenagentur dpa