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Scharfe Kritik an Söder-Rede: Ruft der CSU-Chef hier zur Straftat auf?


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Scharfe Kritik im Netz
Im Video: Hat Markus Söder hier zur Wählertäuschung aufgerufen?


Aktualisiert am 18.09.2021Lesedauer: 3 Min.
Schweinfurt: Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hält bei einem Wahlkampfauftritt eine Rede.Vergrößern des Bildes
Schweinfurt: Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hält bei einem Wahlkampfauftritt eine Rede. (Quelle: dpa)
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Angesichts schlechter Umfragewerte verschärft Bayerns Ministerpräsident den Ton – und liefert einen hoch umstrittenen Wahlkampf-Tipp. Die Kritik ist groß. Drohen Söder nun Anzeigen und ein Verfahren?

Eine Rede des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) hat für heftige Reaktionen und Debatten im Netz gesorgt. Auf einer Wahlkampfveranstaltung witzelte Söder darüber, Menschen ein falsches Wahldatum zu nennen, wenn sie nicht CSU wählen würden.

Kritiker werfen Söder nun einen Aufruf zur "Wählertäuschung" vor und fordern strafrechtliche Konsequenzen.

Doch hat Markus Söder das in seiner Rede wirklich getan? Drohen ihm Anzeigen und ein Verfahren?

"Lass dir noch eine Woche Zeit"

Was genau ist passiert? Auf einer Wahlkampfveranstaltung im Schweinfurter Sachs-Stadion gab sich Söder am Freitag kämpferisch. Die Union liegt gut eine Woche vor der Bundestagswahl in den aktuellen Umfragen hinter der SPD zurück. Auch die CSU in Bayern hat in den letzten Umfragen an Zustimmung verloren. Einer Umfrage aus dieser Woche zufolge wollen nur noch 28 Prozent die Christsozialen wählen. CDU und CSU reagierten zuletzt mit scharfen Angriffen auf die Sozialdemokraten und Grüne, um das eigene politische Lager im Wahlkampfendspurt zu mobilisieren.

Söder äußert in Schweinfurt einen umstrittenen Vorschlag: "Was möchtest du denn wählen?", sollen Unionsanhänger laut Söder möglichst viele Menschen aus ihrem sozialen Umfeld am Wahltag fragen. Wenn sie "CSU" sagen, solle man sie direkt mit ins Wahllokal mitnehmen. Doch für den Fall, dass es sich um unentschlossene Wähler handelt, sollten die Wahlkämpfer sagen: "Gute Idee, lass dir noch eine Woche Zeit. Die Wahl ist erst nächste Woche."

"Ministerpräsident, der zur Wählertäuschung aufruft"

Auf Twitter kursierte am Samstagvormittag ein Video der Söder-Rede. Im Netz wird der bayerische Ministerpräsident scharf attackiert. Zahlreiche Menschen im Netz werfen Söder eine Aufforderung zur "Wählertäuschung" vor, was laut den Paragrafen § 108a und § 111 des Strafgesetzbuches strafbar sein könnte. Söder habe dazu aufgerufen, Nicht-CSU-Wählern ein falsches Wahldatum zu nennen, so die Kritik auf Twitter.

§ 108a Wählertäuschung
(1) Wer durch Täuschung bewirkt, dass jemand bei der Stimmabgabe über den Inhalt seiner Erklärung irrt oder gegen seinen Willen nicht oder ungültig wählt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

"Die Union ist also jetzt an dem Verzweiflungsgrad angekommen, an dem Markus Söder sagt, man solle Nicht-CSU-Wähler:innen am Wahltag sagen, die Wahl sei erst in der Woche darauf", schreibt die Journalistin Hanna Herbst auf Twitter.

§ 111 Öffentliche Aufforderung zu Straftaten
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (§ 26) bestraft.
(2) Bleibt die Aufforderung ohne Erfolg, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Die Strafe darf nicht schwerer sein als die, die für den Fall angedroht ist, dass die Aufforderung Erfolg hat (Absatz 1); § 49 Abs. 1 Nr. 2 ist anzuwenden.(2) Der Versuch ist strafbar.

Die Angriffe kommen – im Wahlkampf wenig überraschend – vor allem aber auch von den politischen Gegnern. "Ein Ministerpräsident, der seine Anhänger zur Wählertäuschung anstiftet", meint das SPD-Mitglied Kai Hoffmann. "Die Union hat echt fertig." Thomas von Sarnowski, Grünen-Chef in Bayern, erklärt: "Eines Ministerpräsidenten unwürdig."

Letztlich werfen viele Twitter-Nutzer dem CSU-Chef vor, dass die Union im Wahlkampfendspurt so verzweifelt sei, dass man am Wahltag auf Betrug und Tricksereien zurückgreifen müsse.

Sind Söders Aussagen strafrechtlich relevant?

Aber sind Söders Aussagen tatsächlich strafrechtlich relevant? Wilko Zicht, Experte der Seite wahlrecht.de und früherer Abgeordneter der Bremischen Bürgerschaft, hält das nicht für möglich. Weder Paragraf 108 ("Wählertäuschung") noch Paragraf 111 ("Öffentliche Aufforderung zu Straftaten") scheinen ihm in diesem Fall anwendbar.

Paragraf 108 sei ausgeschlossen, weil Söder sich nicht direkt an Wähler wende, sondern an Wahlhelfer der CSU. Rechtsanwalt Chan-jo Jun erläutert auf Twitter weitergehend, dass der Paragraf eng ausgelegt werde: "Strafbar ist nicht die Täuschung bei der Willensbildung des Wählers, sondern nur die Täuschung beim Wahlakt selbst. Täter muss quasi in der Kabine oder neben dem Briefwahlschein stehen." Bei Söders Rede im Schweinfurter Stadion ist das nicht der Fall.

Passender sei da schon Paragraf 111 im Strafgesetzbuch, findet Wahlrecht-Experte Zicht. Dort heißt es: "Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter bestraft."

Aber: Söder formuliere locker und heimse von seinem Publikum zumindest einige wenige Lacher ein, bewertet Zicht. "Der Kontext spricht dafür, dass es nicht ernst gemeint ist", sagt er. Zumindest sei das eine mögliche zulässige Interpretation. In solchen Fällen gelte im Strafrecht: "Im Zweifel für die Meinungsfreiheit."

Gelungen findet der Experte Söders Äußerung allerdings nicht. Das zeige auch die große Kritik an seiner Äußerung. "Gerade so kurz vor der Wahl liegen die Nerven bei vielen blank. Da ist ein solcher Scherz nicht angebracht."

Verwendete Quellen
  • Gespräch mit Wahlrecht-Experte Wilko Zicht
  • Twitterprofile von Hannah Herbst, Chan-jo Jun und weiteren
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