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Wahlen 2025: Wie viel verdient ein Mitglied des Deutschen Bundestages?


Diäten und Zuschläge
Wie viel verdient ein Mitglied des Deutschen Bundestages?

Von t-online, fj

Aktualisiert am 08.02.2025 - 12:46 UhrLesedauer: 2 Min.
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Für ihre Arbeit als Bundestagsabgeordnete verdienen die Parlamentarier sogenannte Diäten. (Symbolfoto) (Quelle: imago-images-bilder)
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Mitglieder des Bundestages tragen große Verantwortung. Doch wie viel Geld verdient ein Abgeordneter für seine Arbeit im Parlament?

Viele Parlamentarier haben einen dicht getakteten Zeitplan. Für Reden, das Vertreten des Wahlkreises, die Arbeit in den Ausschüssen und alle sonstigen Aufgaben gibt es auch eine entsprechende Vergütung. Die sogenannte Diät ist dabei allerdings nicht der einzige Geldtopf, über den ein Bundestagsabgeordneter verfügen kann.

Die Abgeordnetenentschädigung bildet gewissermaßen das Grundgehalt. Seit dem 1. Juli 2024 beträgt sie 11.227,20 Euro monatlich. Die Höhe soll die Unabhängigkeit sicherstellen und der Verantwortung des Amtes gerecht werden. Der Betrag muss regulär versteuert werden.

Für weitere Aufwendungen wie ein Büro im eigenen Wahlkreis oder Geld, um eine Wohnung in Berlin zu finanzieren, gibt es zusätzlich eine Aufwandspauschale. Durch sie erhält jeder Abgeordnete aktuell zusätzlich 5.349,58 Euro, die nicht versteuert werden müssen. Ein Sitzungs- oder Tagegeld, wie in anderen Parlamenten üblich, gibt es im Deutschen Bundestag nicht.

Weitere zweckgebundene Gelder

Büroausstattung, Telefonverträge und Arbeitsgeräte müssen Abgeordnete in der Regel nicht von den zuvor genannten Beträgen bezahlen. Hierfür stellt der Bundestag jedem Abgeordneten bis zu 12.000 Euro pro Jahr zur Verfügung. Anders als bei der Kostenpauschale wird aus dem sogenannten Konto für Sachleistungen nur Geld gegen Vorlage einer Rechnung ausgezahlt.

Durch die hohe Aufgabenlast als Mitglied des Deutschen Bundestages sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für einen Parlamentarier unverzichtbar. Für diese stehen nochmals bis zu 25.874 Euro pro Monat zur Verfügung. Die Abrechnung erfolgt direkt über die Bundestagsverwaltung, der Abgeordnete zahlt die Gehälter seiner Mitarbeiter also nicht eigenhändig aus. Verwandte, Ehepartner, Verschwägerte und ehemalige Lebenspartner dürfen nicht mit Mitteln aus diesem Topf angestellt werden.

Weitere Zuwendungen

Außerdem können Bundestagsabgeordnete kostenfrei die Züge der Deutschen Bahn nutzen. Dafür hat jeder Abgeordnete eine Karte, mit der er alle Angebote der Bahn nutzen kann. Auch die Kosten für Flugreisen und andere Verkehrsmittel können erstattet werden, wenn die Reise zur Ausübung des Mandats notwendig war.

Manch ein Parlamentarier verdient sogar noch mehr. Die einzelnen Fraktionen können aus ihren Mitteln sogenannte Funktionszulagen zahlen. Damit sollen höhere Arbeitsaufwände, etwa beim Parlamentarischen Geschäftsführer, ausgeglichen werden. Die Höhe legt die jeweilige Fraktion selbst fest.

Zusätzlich ist es aber für Abgeordnete möglich, sogenannte Nebentätigkeiten auszuüben. Diese müssen allerdings veröffentlicht werden. Sollten die Abgeordneten dadurch Geld verdienen, müssen sie das ebenfalls offenlegen: Voraussetzung dafür ist, dass mit der Tätigkeit mehr als 1.000 Euro im Monat oder pro Jahr mehr als 3.000 Euro verdient wurden.

Verwendete Quellen

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

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