Knapp gescheitert BSW klagt auf Neuauszählung der Bundestagswahl

Knapp verpasst. 13.435 Stimmen fehlten dem BSW bei der Bundestagswahl für einen Einzug ins Parlament. Jetzt will die Partei in Karlsruhe eine Neuauszählung der gesamten Wahl veranlassen.
Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) zieht nach dem verpassten Einzug in den Bundestag vor das Bundesverfassungsgericht, um eine neue Auszählung der Wählerstimmen zu erreichen. "Zahlreiche Unregelmäßigkeiten deuten darauf hin, dass das BSW die 5%-Hürde doch geknackt haben könnte!", twitterte die Partei am Dienstag. Zuerst hatte die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" über die Wahlanfechtungsklage berichtet.
Das BSW hatte bei der Bundestagswahl im Februar 4,972 Prozent der Zweitstimmen erzielt und war um nur 13.435 Stimmen an der Fünfprozenthürde gescheitert. So knapp wie noch keine Partei zuvor in der Bundesrepublik bei einer Bundestagswahl.
"Das Wahlergebnis ist historisch knapp. Dem BSW fehlen nur rund 13.400 Stimmen, das sind nicht einmal 45 pro Wahlkreis", erklärte die Partei und wunderte sich über einzelne Wahllokale, in denen sie überhaupt keine Stimmen erzielte. "Offensichtliche Vertauschungen und Meldefehler gehen kontinuierlich zulasten des BSW. Das kann so nicht stehen bleiben!", witterte die Partei systematische Fehler.
Erste Korrekturen in Brandenburg und Bremen
Nachzählungen in einzelnen Bundesländern hatten zuletzt kleinere Korrekturen zugunsten des BSW ergeben. In Brandenburg wurde das Ergebnis um 218 Stimmen nach oben korrigiert, teilte der Landeswahlleiter mit. In Bremen wurde das Ergebnis für die Partei um 37 Stimmen nach oben ergänzt. Nun strebt das BSW eine bundesweite Neuauszählung an.
Vertreten wird die Partei bei der Klage in Karlsruhe nach Informationen FAZ unter anderen von dem Staatsrechtler Christoph Degenhart. "Der äußerst knappe Wahlausgang zu Lasten des BSW macht eine umfassende Überprüfung des Wahlvorgangs noch vor Feststellung des amtlichen Endergebnisses erforderlich", sagte der Jurist der Zeitung. Andernfalls drohten "Rechtsverluste, eine Schwächung demokratischer Legitimation und die Missachtung des Wählerwillens".
Nach Unregelmäßigkeiten in Berliner Wahllokalen – unter anderem wegen des parallel abgehaltenen Berlin Marathons – hatte der Berliner Verfassungsgerichtshof eine Nachwahl der Bundestagswahl 2021 in einzelnen Berliner Wahlbezirken angeordnet. Im Februar vergangenen Jahres durften manche in Berlin nochmal abstimmen. Auch Nachzählungen von Stimmen in einzelnen Wahlbezirken sind bei knappem Wahlausgang nicht ungewöhnlich. Eine Neuauszählung der Stimmen im gesamten Bundesgebiet wäre aber ein Novum. "Wir geben nicht auf", heißt es nun in einem Post des BSW.
- Nachrichtenagentur dpa
- Bericht der Zeitung "Frankfurter Allgemeine Zeitung"