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Bundestagswahl 2025 | Briefwahl: Alle Fristen und Infos


Bundestagswahl 2025
Wahlbenachrichtigungen werden verschickt: Was heißt das?

Von t-online
13.01.2025 - 10:23 UhrLesedauer: 2 Min.
Briefwahlunterlagen werden in einen Briefkasten geworfen (Symbolbild): Dieses Jahr sind die Fristen kürzer als bei den vergangenen Wahlen.Vergrößern des Bildes
Briefwahlunterlagen werden in einen Briefkasten eingeworfen (Symbolbild): Dieses Jahr sind die Fristen kürzer als bei den vergangenen Wahlen. (Quelle: IMAGO/Bernd Feil/M.i.S./imago-images-bilder)
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Alles zur Briefwahl: Wie beantragen, wann abschicken? Die wichtigsten Fragen zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025.

Die Briefwahl erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Besonders seit der Corona-Pandemie steigt die Zahl derjenigen, die sich gegen den Urnengang am Wahltag entscheiden. Bei der Europawahl 2024 lag der Anteil der Briefwähler mit 37 Prozent bei mehr als einem Drittel. Was Sie bei der kommenden Bundestagswahl in Bezug auf die Briefwahl beachten müssen, erklärt t-online.

Wann erhalte ich meine Wahlbenachrichtigung?

Die Städte und Gemeinden erstellen bis zum 12. Januar 2025 die Wählerverzeichnisse. Anschließend werden die Wahlbenachrichtigungen gedruckt und bis spätestens Anfang Februar an die Wahlberechtigten versandt.

Die Deutsche Post teilte am 13. Januar mit, dass der Versand der Wahlbenachrichtigungen angelaufen sei. Damit können die Bürger die Briefwahl beantragen.

Wie und bis wann kann ich Briefwahlunterlagen beantragen?

Den Antrag auf Briefwahl können Sie persönlich oder schriftlich (per Post, E-Mail oder Fax) bei der Gemeinde des Hauptwohnsitzes stellen. Einige Gemeinden bieten auch Online-Formulare an.

Der Antrag muss bis spätestens Freitag, 21. Februar 2025, 15 Uhr, gestellt werden. In Ausnahmefällen, etwa bei plötzlicher Erkrankung, ist eine Beantragung noch am Wahltag bis 15 Uhr möglich.

Wann werden die Briefwahlunterlagen versendet?

Aufgrund der verkürzten Fristen ist mit dem Versand der Briefwahlunterlagen erst ab Anfang Februar 2025 zu rechnen. Die genaue Versandzeit kann je nach Gemeinde variieren.

Bis wann muss ich meinen Wahlbrief zurücksenden?

Der Wahlbrief mit dem ausgefüllten Stimmzettel muss spätestens am Wahlsonntag, 23. Februar 2025, um 18 Uhr bei der zuständigen Wahlbehörde eingegangen sein. Die Bundesregierung empfiehlt, die Wahlzettel bei einem Versand innerhalb Deutschlands mindestens drei Tage vor der Wahl bei der Post aufzugeben.

Kann ich die Briefwahlunterlagen persönlich abgeben?

Ja, Sie können die ausgefüllten Briefwahlunterlagen persönlich bei der zuständigen Wahlbehörde abgeben. Einige Städte richten dafür spezielle Briefwahllokale ein, die bis zum Wahltag um 18 Uhr geöffnet sind. Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde über die genauen Abgabestellen und -zeiten.

Was muss ich bei der Briefwahl aus dem Ausland beachten?

Deutsche, die im Ausland wohnen, können an der Bundestagswahl teilnehmen, müssen jedoch einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen – und zwar spätestens bis 2. Februar 2025.

Den Antrag können Sie auf der Website der Bundeswahlleiterin herunterladen. Wenn Sie nach Vollendung des 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt, können Sie den Antrag online an die zuständige Gemeinde schicken.

Alle anderen müssen ihn postalisch einsenden. Zuständig ist die Gemeinde, bei der Sie vor Ihrem Wegzug gemeldet waren, oder – sofern Sie niemals in Deutschland wohnhaft waren – die Gemeinde, mit der Sie am engsten verbunden sind.

Gibt es Änderungen bei der Briefwahl zur Bundestagswahl 2025?

Aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen sind die Fristen für die Briefwahl verkürzt. Einige Kommunen empfehlen daher, sorgfältig abzuwägen, ob man von der Briefwahl Gebrauch machen möchte, und gegebenenfalls die persönliche Stimmabgabe im Wahllokal vorzuziehen.

Post-Deutschlandchefin Nikola Hagleitner betont, dass es dieses Mal angesichts der engen Zeitfenster besonders wichtig sei, "dass alle Beteiligten gemeinsam – Kommunen, Dienstleister und die Briefwähler – ihren Beitrag zum Gelingen der Briefwahl leisten".

Bitte beachten Sie die Hinweise Ihrer örtlichen Wahlbehörde und planen Sie ausreichend Zeit für die Beantragung und Rücksendung der Briefwahlunterlagen ein, um eine fristgerechte Stimmabgabe sicherzustellen.

Transparenzhinweis
Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa

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