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Faeser gegen Abschiebung nach Vergewaltigung von 14-Jähriger in Illerkirchberg – Kritik


Gefahrenlage in Afghanistan
Gewalttäter ausweisen? Debatte um Abschiebestopp

Von t-online, mm

Aktualisiert am 11.12.2022Lesedauer: 2 Min.
Innenministerin Faeser: Ihr Vorgänger hatte Rückführungen nach Afghanistan gestoppt.Vergrößern des Bildes
Innenministerin Faeser: Ihr Vorgänger hatte Rückführungen nach Afghanistan gestoppt. (Quelle: IMAGO/Bernd Elmenthaler)
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Nach der Vergewaltigung einer 14-Jährigen in Illerkirchberg kann ein Täter nicht nach Afghanistan abgeschoben werden. Die Landesregierung kritisiert den Bund.

Zwischen dem Bundesinnenministerium und dem Land Baden-Württemberg hat sich eine Debatte um die Abschiebung verurteilter Straftäter nach Afghanistan entzündet. Landesjustizministerin Marion Gentges (CDU) forderte Innenministerin Nancy Faeser (SPD) offenbar in einem Brief auf, Abschiebungen nach Afghanistan zügig wieder aufzunehmen. Ein entsprechendes Schreiben vom 17. Oktober 2022 liegt der Zeitung "Die Welt" vor. Seit der Machtübernahme der Taliban sind Rückführungen nach Afghanistan ausgesetzt.

"Ich halte es für unabdingbar, dass Abschiebungen nach Afghanistan von Gefährdern und Personen, die schwere Straftaten begangen haben, zügig wieder aufgenommen werden", schreibt Gentges demnach. Sie warnt vor der Gefahr, die von einzelnen Zuwanderern ausginge. "Ich möchte diese politische Verantwortung jedenfalls nicht übernehmen", so die Justizministerin.

In dem Streit geht es auch um den Fall einer 14-Jährigen, die 2019 in einer Asylunterkunft im baden-württembergischen Illerkirchberg vergewaltigt worden war. Im vergangenen Jahr verurteilte das Landgericht Ulm vier Männer aus dem Irak und Afghanistan jeweils zu rund zweijährigen Haftstrafen. Wegen des Abschiebestopps konnte ein verurteilter Afghane nicht abgeschoben werden, nachdem er die Strafe verbüßt hatte – zum Ärger des baden-württembergischen Justizministeriums. Lesen Sie hier mehr zu dem Fall.

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Seehofer setzte Abschiebungen aus

Das Innenministerium verteidigte dem Bericht zufolge den Abschiebestopp. "Mit dieser Entscheidung trägt der Bund dem Umstand Rechnung, dass Abschiebungen weder für die Rückzuführenden, noch für die Begleitkräfte und die Flugzeugbesatzung zur Gefahr werden dürfen", heißt es. Für die Wiederaufnahme von Abschiebungen müssten sich die Sicherheitslage stabilisieren und Sicherheitsgarantien gegeben werden.

Die Bundesregierung führt seit Machtübernahme der Taliban im August 2021 keine Abschiebungen nach Afghanistan mehr durch. Der damalige Innenminister Horst Seehofer (CSU) hatte die Abschiebeflüge mit Verweis auf die Gefahr für die Beteiligten ausgesetzt.

Ob der Abschiebestopp bestehen bleibe, hängt aus Sicht der FDP von der Lage vor Ort ab. "Für die Entscheidung, ob im Einzelfall nach Syrien und Afghanistan abgeschoben werden kann, brauchen wir zunächst eine valide Bewertung aus den noch ausstehenden neuen Lageberichten des Auswärtigen Amtes", sagte Manuel Höferlin, innenpolitischer Sprecher der Fraktion. Für Syrien gilt ebenfalls ein Abschiebestopp.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherchen
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