Debatte um Rückkehrer Assad will ausländische IS-Kämpfer vor Gericht stellen
Der Umgang mit deutschen Dschihadisten, die für den IS kämpften und gefangen wurden, ist umstritten. Jetzt will Syrien sie selbst vor Gericht stellen – sobald das Regime die Kontrolle über sie hat.
Inmitten der Diskussion um die Rückführung von IS-Kämpfern in ihre Heimatländer hat die syrische Führung die eigene Zuständigkeit betont. Machthaber Baschar al-Assad kündigte in einem Interview an, ausländische IS-Anhänger in kurdischen Gefängnissen vor Gericht stellen zu lassen, sollten sie in die Gewalt der Regierung geraten.
"Jeder Terrorist in den Gebieten unter Kontrolle der syrischen Kräfte wird dem syrischen Recht unterworfen werden", sagte Assad dem französischen Magazin "Paris Match" in einem am Mittwoch veröffentlichten Interview. "Sie [die IS-Anhänger] werden vor Gerichte gestellt, die auf Terrorismus spezialisiert sind."
Ausländische Kämpfer in Gefangenschaft
Die syrische Kurdenmiliz YPG kontrolliert im Norden und Osten des Bürgerkriegslandes große Gebiete. In Lagern und Gefängnissen der von der YPG dominierten Syrischen Demokratischen Kräfte sitzen Tausende IS-Anhänger, darunter zahlreiche Ausländer. Assad hatte in der Vergangenheit mehrfach betont, die syrische Armee wolle jeden Winkel des Landes zurückerobern. Derzeit kontrollieren die Regierungskräfte rund zwei Drittel des syrischen Staatsgebiets.
Der Umgang mit IS-Anhängern mit deutschem Pass, die nach Syrien und in den Irak gegangen waren, um sich der Terrormiliz anzuschließen, ist umstritten. Vor Kurzem begann die Türkei auf eigene Faust mit der Abschiebung mutmaßlicher IS-Anhänger. Mitte des Monats schickte Ankara eine siebenköpfige deutsch-irakische Familie mit Kontakt ins Salafisten-Milieu nach Deutschland.
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In der vergangenen Woche holte Deutschland dann die 30-jährige IS-Extremistin Laura H. sowie ihre drei Kinder aus dem Krisengebiet zurück. Gegen die Frau wird nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt wegen der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung und wegen Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht ermittelt.
- Nachrichtenagentur dpa