"Welt"-Reporter Türkisches Verfassungsgericht: Yücels Haft war rechtswidrig
Ein Jahr lang saß der deutsche Journalist Deniz Yücel in türkischer Haft – rechtswidrig, wie das Verfassungsgericht in Ankara nun urteilt. Der 46-Jährige soll Schadenersatz bekommen.
Das Verfassungsgericht in Ankara hat die Untersuchungshaft des ein Jahr lang in der Türkei inhaftierten "Welt"-Reporters Deniz Yücel für rechtswidrig erklärt. Das Recht auf persönliche Freiheit und Sicherheit sei verletzt worden, urteilten die Richter, wie aus der am Freitag im Amtsblatt veröffentlichten Entscheidung hervorgeht.
Yücel soll einen Schadenersatz von 25.000 Türkischen Lira (rund 3.800 Euro) erhalten. Eine getrennte Schadenersatzklage laufe aber noch, sagte Yücels Anwalt der Nachrichtenagentur dpa. Dazu stehe die Entscheidung noch aus.
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Yücel saß ein Jahr ohne Anklageschrift in der Türkei im Gefängnis, zeitweise in Einzelhaft. Erst im Februar 2018 kam Yücel nach politischem Tauziehen zwischen Berlin und Ankara frei und durfte ausreisen. Gleichzeitig wurde Anklage wegen Terrorpropaganda und Volksverhetzung erhoben. Der Prozess gegen den Journalisten wird am 16. Juli in Istanbul fortgesetzt.
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- Nachrichtenagentur dpa