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Chaos Computer Club stellt Strafanzeige gegen Angela Merkel


NSA-Überwachungsaffäre
Strafanzeige gegen Bundeskanzlerin Merkel

Von afp
Aktualisiert am 03.02.2014Lesedauer: 2 Min.
Im Visier von Menschenrechtsgruppen: Bundeskanzlerin Angela Merkel und Innenminister Thomas de MaizièreVergrößern des Bildes
Im Visier von Menschenrechtsgruppen: Bundeskanzlerin Angela Merkel und Innenminister Thomas de Maizière (Quelle: dpa-bilder)

Der Chaos Computer Club (CCC) und weitere Organisationen haben in der NSA-Überwachungsaffäre Strafanzeige gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) wegen verbotener Geheimdiensttätigkeit gestellt.

Die Strafanzeige sei bei der Bundesanwaltschaft erstattet worden und richte sich auch gegen das gesamte Kabinett, im Besonderen gegen Innenminister Thomas de Maizière (CDU) sowie gegen die Leiter der Geheimdienste des Bundes, der Länder und auch gegen die US-amerikanischen und britischen Geheimdienste. Das teilten die Anwälte Hans-Eberhard Schultz und Claus Förster mit.

Der CCC sowie die Internationale Liga für Menschenrechte und der Verein "digitalcourage" werfen der Bundesregierung und den Geheimdiensten vor, bei der Massenüberwachung der NSA eng mit dem US-Geheimdienst kooperiert und Daten an diesen weitergegeben zu haben.

"Strafvereitelung im Amt"

Bundesregierung und Geheimdienste hätten unter anderem den "persönlichen Lebens- und Geheimbereich" der Bürger verletzt und sich der "Strafvereitelung im Amt" schuldig gemacht.

Die Internationale Liga für Menschenrechte rief zudem alle Bürger und Vereinigungen auf, sich der Strafanzeige anzuschließen "und sie öffentlichkeitswirksam zu unterstützen".

Die Bundesregierung bemühe sich nicht ernsthaft, den Skandal um die umfassende Überwachung durch die NSA aufzuklären, sagte Rena Tangens von Digitalcourage.

Ziel der Aktion sei es, dass gegen die deutsche Bundesregierung und die deutschen Geheimdienste ermittelt werde. Generalbundesanwalt Harald Range prüft den Fall bisher, hat aber kein formales Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Bis zur letzten Instanz

Die Schwesterorganisationen der Menschenrechtler in Frankreich und Belgien wollen den Anwälten zufolge nun dort vergleichbare Anzeigen erstatten. Sollten sie abgewiesen werden, könne dies dann als Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gebracht werden.

Die Organisationen forderten zudem, dass der ehemalige US-Geheimdienstmitarbeiter Edward Snowden, der den Skandal aufdeckte, als "sachverständiger Zeuge" in Deutschland vernommen werden soll.

Schutz für Snowden gefordert

Dazu müsse aber sichergestellt werden, dass Snowden, der sich in Moskau aufhält, den notwendigen Schutz vor Auslieferung in die USA oder vor Kidnapping durch US-Spezialkommandos erhält.

Regierungssprecher Steffen Seibert sagte zu der Strafanzeige, er habe dazu keine Stellung zu nehmen. Jeder in Deutschland könne Strafanzeige erstatten, sagte Seibert am Montag in Berlin.

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