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Pandemie: Italien, Malta und Kanada ab Samstag Hochrisikogebiete


RKI-Liste
Italien, Malta und Kanada ab Samstag Hochrisikogebiete

Von dpa
Aktualisiert am 30.12.2021Lesedauer: 2 Min.
Menschen in Rom warten vor einer Apotheke auf einen Corona-Test.Vergrößern des Bildes
Menschen in Rom warten vor einer Apotheke auf einen Corona-Test. (Quelle: Cecilia Fabiano/LaPresse/ZUMA/dpa./dpa)
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Berlin (dpa) - Die Bundesregierung stuft Italien, Kanada und Malta wegen hoher Corona-Infektionszahlen ab Samstag als Hochrisikogebiete ein. Das teilte das Robert Koch-Institut mit.

Wer aus einem Hochrisikogebiet einreist und nicht vollständig geimpft oder genesen ist, muss für zehn Tage in Quarantäne und kann sich frühestens fünf Tage nach der Einreise mit einem negativen Test davon befreien. Auch der Kleinstaat San Marino im Nordosten Italiens wird zum Hochrisikogebiet, die Insel Mauritius im Indischen Ozean wird dagegen von der Risikoliste gestrichen.

Mit der Einstufung verbunden ist eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts für nicht notwendige touristische Reisen. Sie erleichtert Touristen die kostenlose Stornierung bereits gebuchter Reisen, bedeutet aber kein Reiseverbot.

Als Hochrisikogebiete werden Länder und Regionen mit einem besonders hohen Infektionsrisiko eingestuft. Dafür sind aber nicht nur die Infektionszahlen ausschlaggebend. Andere Kriterien sind das Tempo der Ausbreitung des Virus, die Belastung des Gesundheitssystems oder auch fehlende Daten über die Corona-Lage.

Lockerungen für Einreise aus Großbritannien und Südafrika

Noch strikter als für die Hochrisikogebiete sind die Einreisebeschränkungen für die sogenannten Virusvariantengebiete, zu denen derzeit Großbritannien, Südafrika, Namibia und sechs weitere afrikanische Staaten zählen. Sie wurden wegen der starken Verbreitung der Omikron-Variante so eingestuft. Am kommenden Dienstag sollen sie aber wieder zum Hochrisikogebiet zurückgestuft werden, weil die Omikron-Variante inzwischen in ganz Europa sehr stark verbreitet ist. Damit werden auch die drastischen Einreisebeschränkungen entschärft. Das RKI weist aber darauf hin, dass kurzfristige Änderungen möglich sind.

Fluggesellschaften dürfen aus Virusvariantengebieten im Wesentlichen nur noch deutsche Staatsbürger oder in Deutschland lebende Personen nach Deutschland befördern. Die Regel gilt auch für den Bahn- oder Schiffsverkehr. Für Einreisende aus Virusvariantengebieten gilt eine zweiwöchige Quarantänepflicht - auch für Geimpfte und Genesene. Sie kann nicht durch negative Tests verkürzt werden. Neben Großbritannien, Südafrika und Namibia sind derzeit noch Botsuana, Eswatini, Lesotho, Malawi, Mosambik und Simbabwe Virusvariantengebiete.

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