Nordirland-Protokoll Absage an Johnson: Brüssel beharrt auf Brexit-Regeln
Brüssel/London (dpa) - Im Streit über die Brexit-Sonderregeln für Nordirland bahnt sich eine Eskalation an.
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen machte am Donnerstag dem britischen Premierminister Boris Johnson deutlich, dass die EU eine Änderung der vereinbarten Regeln ausschließt. "Wir werden nicht neu verhandeln", teilte sie nach einem Telefonat mit Johnson mit. Die EU wird demnach weiter flexibel sein und kreative Lösungen für Probleme ermöglichen - die Lösungen müssen aber innerhalb des sogenannten Nordirland-Protokolls gefunden werden.
Nach Angaben eines Sprechers hatte Johnson in dem Telefonat noch einmal persönlich für "wesentliche Änderungen" an dem Protokoll geworben. Durch die bestehenden Mechanismen hätten keine Lösungen für die derzeitigen Probleme gefunden werden können, hieß es. Auch bei Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) warb Johnson einer Mitteilung zufolge am Donnerstag telefonisch für die Nachverhandlungen.
Konkret will Großbritannien die Warenkontrollen für Lebensmittel und andere Güter zwischen Nordirland und dem Rest des Vereinigten Königreichs weitgehend wieder loswerden. Die Kontrollen hatten beide Seiten im Brexit-Abkommen vereinbart, um eine harte Grenze zwischen Nordirland und dem EU-Mitglied Republik Irland zu verhindern. Ansonsten wird mit einem Wiederaufflammen des Konflikts in der ehemaligen Bürgerkriegsregion gerechnet.
Sollte Großbritannien sich dauerhaft nicht an Kontrollregeln halten, muss es mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof und am Ende auch mit Sanktionen der EU rechnen. Die Grundlage für die Klage hat Brüssel bereits im März mit der Einleitung eines sogenannten Vertragsverletzungsverfahrens gelegt. Dieses könnte demnächst vorangetrieben werden, indem die Kommission eine mit Gründen versehene Stellungnahme nach London schickt. Dabei würde es sich um eine förmliche Aufforderung handeln, sich an die vertraglichen Absprachen zu halten. Bleibt Großbritannien daraufhin immer noch stur, kann die Kommission den Gerichtshof mit dem Fall befassen.