Klagen abgewiesen Gerichtshof erklärt Impfpflicht für zulässig
Mehrere Familien aus Tschechien haben gegen die dort bestehende Impfpflicht für Kinder geklagt. Vergebens, denn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sieht darin kein Problem.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sieht in einer Impfpflicht keinen Verstoß gegen die Menschenrechte. "Die Maßnahmen können in einer demokratischen Gesellschaft als notwendig angesehen werden", urteilte das Gericht nach einer Klage mehrerer Familien gegen die in Tschechien bestehende Impfpflicht für Kinder. Die tschechische Gesundheitspolitik sei im "besten Interesse" der Kinder.
"Das Ziel muss sein, dass jedes Kind gegen schwere Krankheiten geschützt ist, durch Impfung oder durch Herdenimmunität", führte das Gericht weiter aus. Die Impfpflicht sei deshalb keine Verletzung von Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens).
In Tschechien müssen Kinder verpflichtend gegen neun Krankheiten – darunter Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten, Hepatitis B und Masern – geimpft werden. Mehrere Eltern, die wegen Verstoßes gegen die Impfpflicht eine Geldstrafe zahlen mussten oder deren Kinder nicht in den Kindergarten aufgenommen wurden, hatten dagegen geklagt.
Es ist das erste Urteil des EGMR zu einer Impfpflicht für Kinder. Experten zufolge könnte es Auswirkungen auf die derzeit vielerorts laufenden Corona-Impfkampagnen haben. "Dieses Urteil stärkt die Möglichkeit einer Impfpflicht unter den Bedingungen der aktuellen Covid-19-Epidemie", sagte der Rechtsexperte Nicolas Hervieu der Nachrichtenagentur AFP.
- Nachrichtenagentur AFP