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Prozesse: Mordangeklagter U-Boot-Bauer bestreitet sexuellen Missbrauch


Prozesse
Mordangeklagter U-Boot-Bauer bestreitet sexuellen Missbrauch

Von dpa
Aktualisiert am 21.03.2018Lesedauer: 2 Min.
Das U-Boot "UC3 Nautilus" des dänischen Erfinders Peter Madsen.Vergrößern des Bildes
Das U-Boot "UC3 Nautilus" des dänischen Erfinders Peter Madsen. (Quelle: Dorothee Thiesing/AP./dpa)
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Kopenhagen (dpa) - Der wegen Mordes angeklagte dänische Erfinder Peter Madsen hat zugegeben, auf den Leichnam der schwedischen Journalistin Kim Wall eingestochen zu haben.

Anders als von der Staatsanwaltschaft angenommen, habe er dabei aber keine sexuellen Gedanken gehabt, betonte der 47-Jährige am Mittwoch vor Gericht in Kopenhagen. "Es gab kein erotisches oder perverses Motiv", sagte Madsen.

Zu Beginn des zweiten Verhandlungstages erklärte er sich erneut nicht schuldig und blieb dabei, dass die junge Schwedin im August bei einem Unglück an Bord seines U-Bootes starb. Madsen behauptet, dass Wall erstickte, weil Ventile nicht richtig geöffnet waren und durch den laufenden Motor giftige Gase ins Innere des Bootes kamen.

Die Staatsanwaltschaft dagegen wirft dem Erfinder nicht nur vor, die 30 Jahre alte Wall ermordet zu haben. Er soll sie zudem sexuell missbraucht haben, indem er ihr wiederholt Messer und spitze Schraubenzieher in den Körper rammte. Die Ermittler gehen davon aus, dass der exzentrische Erfinder die Tat im Voraus plante und deshalb Werkzeug mit an Bord nahm, als die beiden für ein Interview hinausfuhren.

Madsen erklärte, er habe erst auf die junge Frau eingestochen, als sie schon tot war. Das sei nötig gewesen, um sie auf See beizusetzen. Er habe dafür sorgen wollen, dass Gas aus der Leiche entweiche, damit sie nicht wieder an die Meeresoberfläche komme.

Um sie durch den engen Tunnel aus dem Boot zu bekommen, habe er die Leiche zerteilt, sagte Madsen. Warum er dabei auch den Kopf abtrennte, konnte er nicht erklären. Er habe zu dem Zeitpunkt nicht rational gedacht, sondern einfach nur gewollt, dass die Leiche aus dem U-Boot verschwinde.

Staatsanwalt Jakob Buch-Jepsen hielt an seiner Theorie eines sexuell motivierten Mordes fest. Er zeigte vor Gericht auch zwei animierte Videos von Madsens Festplatte, auf denen Frauen geköpft und gepfählt werden. Madsen bestritt, von solchen Videos sexuell erregt zu werden.

Die Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft für den Erfinder. Am Donnerstag soll ein Rechtsmediziner zu dem Fall befragt werden. Später soll auch eine ehemalige Geliebte Madsens aussagen und von seinen sexuellen Vorlieben berichten. Ein Urteil wird für den 25. April erwartet.

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