Wahlen in Russland Gericht bestätigt Ausschluss von Nawalny
Das oberste Gericht Russlands hat den Ausschluss des prominenten Oppositionellen Alexej Nawalny von der Präsidentschaftswahl 2018 bestätigt.
Russlands Oberstes Gericht hat die Beschwerde des Kreml-Kritikers Alexej Nawalny gegen seinen Ausschluss von der Präsidentschaftswahl im März abgewiesen. Es bestätigte damit am Samstag die Entscheidung der zentralen Wahlkommission von Anfang der Woche, die zur Begründung Nawalnys Verurteilung zu einer fünfjährigen Bewährungsstrafe wegen Unterschlagung angeführt hatte.
Der Richter Nikolaj Romanenkow erklärte laut russischen Nachrichtenagenturen, das Gericht habe die Revision nicht zugelassen. Nawalnys Wahlkampfteam kündigte an, es werde das Oberste Gericht auffordern, sein Urteils zu überdenken. Außerdem will das Team den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen. "Wir werden durch alle Instanzen gehen", sagte Nawalnys Anwalt Iwan Schdanow.
Nawalny ruft zu Wahlboykott auf
Als Reaktion auf das Urteil des Obersten Gerichts rief der Oppositionspolitiker im Kurzbotschaftendienst Twitter erneut zum Boykott der Präsidentenwahl auf, bei der sich Staatschef Wladimir Putin erneut wiederwählen lassen will. "Wahlen ohne Wettbewerb erkennen wir nicht an", schrieb Nawalny.
Schon nach der Entscheidung der Wahlkommission hatte der Oppositionspolitiker die Russen aufgefordert, der Präsidentschaftswahl fernzubleiben. Der Kreml schloss deswegen rechtliche Schritte gegen Nawalny nicht aus.
Der 41-jährige Blogger und Jurist ist ein scharfer Kritiker Putins. Seine Verurteilung aus dem Jahr 2013 wegen Veruntreuung von Geldern bei einem staatlichen Unternehmen bezeichnet er als politisch motiviert.
Nawalny brachte im zurückliegenden Jahr landesweit tausende Unterstützer zu Demonstrationen gegen Putin und gegen Korruption auf die Straße, darunter zahlreiche Jugendliche. Für den 28. Januar rief er erneut zu Demonstrationen auf. Putin steuert am 18. März auf eine Wiederwahl und damit auf seine vierte Amtszeit als Präsident zu.
Quelle:
- AFP