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No-Deal-Brexit und die EU: Von der Leyen präsentiert Notfallgesetze


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Nach erfolglosem Dinner
Von der Leyen präsentiert Notfallgesetze für No-Deal-Brexit


Aktualisiert am 10.12.2020Lesedauer: 2 Min.
Ursula von der Leyen begrüßt Boris Johnson in Brüssel: Ihr gemeinsames Dinner brachte keinen Durchbruch in den Brexit-Verhandlungen.Vergrößern des Bildes
Ursula von der Leyen begrüßt Boris Johnson in Brüssel: Ihr gemeinsames Dinner brachte keinen Durchbruch in den Brexit-Verhandlungen. (Quelle: Olivier Hoslet/reuters)
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Die EU bereitet sich auf den Brexit-Ernstfall vor. Sollten die Verhandlungen um einen Handelspakt scheitern, sollen Notfallgesetze "bedeutende Störungen" abmildern.

Die EU-Kommission treibt die Vorbereitungen für den Fall eines Scheiterns der Verhandlungen mit Großbritannien voran. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen veröffentlichte am Donnerstag auf Twitter Notfallgesetze für den Fall, dass es am 1. Januar kein Handelsabkommen mit Großbritannien gibt. Diese Pläne sollen "einige der bedeutenden Störungen" etwa im Flug- und Straßenverkehr abmildern.

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In dem Papier schreibt von der Leyen, dass die Verhandlungen zwar noch liefen, es aber keine Garantie dafür gebe, ob und wann eine Einigung zustande käme. Weiter schreibt von der Leyen: "Es liegt in unserer Verantwortung, für alle Möglichkeiten vorbereitet zu sein – auch dafür, dass es keinen Vertrag mit Großbritannien zum 1. Januar 2021 gibt. Deshalb veröffentlichen wir diese Maßnahmen heute."

Vier Punkte werden in dem Schreiben gesondert erwähnt:

  • Flugverbindungen: Hier will die EU eine sechsmonatige Übergangsphase schaffen, um Behinderungen im Flugverkehr zu vermeiden. Vorausgesetzt, die britische Seite will das auch.
  • Flugsicherheit: Auch hier soll es eine Übergangsregelung geben, die auf den bisher geltenden Vereinbarungen beruht, um eine Unterbrechung der Flugverbindungen ab dem 1. Januar zu vermeiden.
  • Straßenverkehr und Transport: Die EU will auch in diesem Bereich eine sechsmonatige Übergangsregelung vorlegen. Die soll für den Transport von Waren und von Passagieren gelten.
  • Fischerei: Die EU schlägt bei diesem – höchst umstrittenen – Thema eine Übergangsphase bis Ende 2021 vor – oder bis eine Einigung gefunden wurde. Dadurch soll gewährleistet werden, dass Fischer aus der EU weiter in britischen Gewässern fischen dürfen und umgekehrt. Dafür soll ein "angemessener rechtlicher Rahmen" gefunden werden. Zu Fangquoten sind noch keine Angaben gemacht.

Einige EU-Länder hatten die Kommission bereits vor Wochen aufgefordert, die Notfallgesetze zu veröffentlichen. Nachdem ein Besuch des britischen Premierministers Boris Johnson am Mittwochabend in Brüssel keinen Durchbruch in den Verhandlungen gebracht hatte, kam von der Leyen dem nun nach. EU-Parlament und die Mitgliedstaaten müssen den Notfallgesetzen noch zustimmen.

"Die Verhandlungen dauern noch an", erklärte die Kommissionspräsidentin. Aber es gebe keine Garantie dafür, dass ein Handelsabkommen rechtzeitig in Kraft treten könne. "Es ist unsere Verantwortung, auf alle Eventualitäten vorbereitet zu sein."

Nach dem erfolglosen Treffen der EU-Chefin mit Großbritanniens Premierminister Boris Johnson kann die Veröffentlichung des Papiers durchaus als klare Ansage an Johnson verstanden werden. Die EU macht deutlich, dass sie auf einen No-Deal-Brexit vorbereitet ist. Ob das auch für Großbritannien gilt, ist unklar.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur AFP
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