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Reaktion auf VW-Abgasskandal: EU lässt Sammelklagen von Verbrauchern zu


Reaktion auf VW-Dieselskandal
EU lässt künftig Sammelklagen von Verbrauchern zu

Von afp
23.06.2020Lesedauer: 1 Min.
Das Berlaymont-Gebäude in Brüssel, Sitz der Europäischen Kommission: Die EU lässt künftig grenzüberschreitend Sammelklagen von Verbrauchern gegen Unternehmen zu. Dagegen hatten die Mitgliedsstaaten sich lange gesperrt.Vergrößern des Bildes
Das Berlaymont-Gebäude in Brüssel, Sitz der Europäischen Kommission: Die EU lässt künftig grenzüberschreitend Sammelklagen von Verbrauchern gegen Unternehmen zu. Dagegen hatten die Mitgliedsstaaten sich lange gesperrt. (Quelle: Arne Immanuel Bänsch/dpa-bilder)

Es ist eine direkte Reaktion auf den Abgasskandal: Verbraucher dürfen künftig grenzüberschreitend und mit Sammelklagen gegen Unternehmen vorgehen. Darauf haben sich das EU-Parlament und die Mitgliedsstaaten geeinigt.

Verbraucher in Europa können künftig grenzüberschreitend Sammelklagen gegen Unternehmen anstrengen. Die Verhandlungsführer des Europaparlaments und der EU-Mitgliedstaaten einigten sich am Montagabend auf einen entsprechenden Kompromiss, wie das Parlament mitteilte. Dadurch wird des Verbraucherschutzorganisationen ermöglicht, grundsätzlich überall in der EU Klagen mehrerer Verbraucher aus demselben Grund und gegen dasselbe Unternehmen zu bündeln.

Die EU-Kommission hatte die Möglichkeit für europäische Verbraucher, gemeinsam juristisch gegen Konzerne vorzugehen, im April 2018 als Reaktion auf den VW-Abgasskandal vorgeschlagen. Frühere Vorhaben in diese Richtung hatten sich bis dahin nie konkretisiert. Auch den neuen Vorstoß der Brüsseler Behörde hatten die Mitgliedstaaten lange blockiert.

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Die nun vereinbarten Regeln ermöglichten ein "repräsentatives Vorgehen" in allen Mitgliedstaaten und beinhalteten gleichzeitig "angemessene Garantien vor missbräuchlichen Klagen", erklärte das Parlament. Die Volksvertretung konnte in den Verhandlungen durchsetzen, dass auch Flug- und Bahnreisen nicht wie von den Mitgliedstaaten gefordert ausgeschlossen werden.

Der Kompromiss muss nochmals im Plenum des Parlaments und im Rat der Mitgliedstaaten bestätigt werden. Die EU-Staaten haben nach Inkrafttreten der Richtlinie zwei Jahre Zeit, die Regelung in nationales Recht umzusetzen, und weitere sechs Monate um sie anzuwenden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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