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Exit vom Brexit – Ist eine Rückkehr Großbritanniens in die EU möglich?


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Nach Londons EU-Austritt
Der Exit vom Brexit – Ist das möglich?


31.01.2020Lesedauer: 3 Min.
Pro-EU-Demonstranten vor dem britischen Parlament: Rein rechtlich ist eine Rückkehr Großbritanniens in die EU möglich. Aber ist sie auch realistisch?Vergrößern des Bildes
Pro-EU-Demonstranten vor dem britischen Parlament: Rein rechtlich ist eine Rückkehr Großbritanniens in die EU möglich. Aber ist sie auch realistisch? (Quelle: Toby Melville/reuters)

In der Trauer über den Abschied Großbritanniens aus Europa schwingt bei manchem Politiker die Hoffnung mit, die Briten mögen eines Tages in die EU zurückkehren. Aber ginge das so einfach? Ein Überblick.

"Niemals geht man so ganz", heißt ein berühmtes Lied von Trude Herr. Und es scheint recht gut in diese Tage zu passen. Denn in die Wehmut über den Brexit mischt sich die Hoffnung, dass die Briten doch enge Freunde bleiben mögen – und es sich vielleicht irgendwann noch einmal anders überlegen.

Außenminister Heiko Maas etwa sagt, dass London die Tür für eine Rückkehr in die EU stets offen steht. EU-Kommissions-Vize Frans Timmermans verspricht den Briten schon mal einen warmen Empfang, falls sie wieder in die Union wollen. Guy Verhofstadt, Brexit-Unterhändler des EU-Parlaments, ist sich sogar sicher: Eine neue Generation junger Briten wird sich eines Tages entscheiden, in die "großartige europäische Familie" zurückzukehren.

Der Exit vom Brexit: Geht das so einfach?

Rein formal spricht jedenfalls kaum etwas dagegen. Nach Artikel 49 des EU-Vertrags steht es jedem Land in Europa frei, einen Antrag auf Beitritt in den Staatenbund zu stellen. Darüber hinaus müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein: Der antragstellende Staat muss freiheitlich und demokratisch verfasst sein, sich der Wahrung der Menschenrechte verpflichten, und über eine funktionierende Marktwirtschaft verfügen, die dem Wettbewerb im EU-Binnenmarkt standhalten würde.

Das alles trifft auf Großbritannien zu. Ein Punkt ist allerdings heikel: Die EU fordert von beitrittswilligen Ländern auch, dass sie sich die aus einer Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen und Ziele zu eigen machen. Heißt: Sie müssen bereit sein, sich politisch, rechtlich und wirtschaftlich weitreichend in den Staatenbund zu integrieren.

Damit hatte das Vereinigte Königreich jedoch schon immer seine Probleme. Zeit seiner Mitgliedschaft sträubte es sich gegen eine zu enge Verzahnung mit der EU. Schon in den 70er Jahren gab es laute Rufe auf der Insel, die Bedingungen für einen Verbleib Großbritanniens in der Europäischen Gemeinschaft (EG) neu auszuhandeln.

Schließlich war es die damalige Premierministerin Margaret Thatcher, die 1984 mit ihrer Forderung "Ich will mein Geld zurück" ("I want my money back!") Erfolg hatte. Sie sicherte Großbritannien einen stattlichen Rabatt, wonach das Land 66 Prozent seines Nettobeitrags an die EU zurückbekommt. Später kam eine Sonderklausel beim Schengen-Abkommen dazu. Auch dem Euro trat London nie bei.

Extrawürste für London? Unwahrscheinlich

Inzwischen aber haben sich die Dinge geändert. Seit 1984 ist die europäische Integration weiter vorangeschritten. Mit den Verträgen von Maastricht (1992) und Lissabon (2007) sind die EU-Staaten noch näher zusammengerückt. Es gilt deshalb als unwahrscheinlich, dass sich die Briten noch einmal derartige Privilegien sichern könnten.

Erwartbar wäre vielmehr, dass London das gleiche Prozedere durchlaufen müsste, wie alle Beitrittskandidaten der EU. Und das sieht unter anderem vor, dass ein EU-Mitglied den Euro als Währung einführt, sobald es die Konvergenzkriterien der EU erfüllt. Eine Abkürzung für Ex-Mitglieder, die zurück in die EU wollen, gibt es nicht. Einen Austritt wie bei Großbritannien gab es zuvor auch noch nicht.

Beitritt in 35 Kapiteln

Erfüllt London die Kriterien und drückt die Kommission ihr Wohlwollen aus, kann die EU dem Land zunächst den Kandidatenstatus verleihen. Dann erst würden die Beitrittsverhandlungen eröffnet, die in 35 Kapitel unterteilt sind. Die Dauer der Verhandlungen ist ungewiss. Sie richtet sich vor allem danach, ob die Gemeinschaft Reformbedarf in einzelnen Kapiteln sieht. Ferner entscheiden die Mitgliedsstaaten bei jedem Kapitel, ob es eröffnet bzw. abgeschlossen werden kann. Stellt sich ein Mitglied hier quer, könnte der Prozess erheblich verzögert werden. Spanien etwa könnte ein Bremsklotz für die Briten sein, streitet es sich mit London doch seit Jahren über den Status von Gibraltar.

Einen einfachen Weg zurück in die EU gibt es also nicht. Bereits mit dem Tag des Austritts werden unumkehrbare Fakten geschaffen. Das Land fällt aus Sicht der EU auf den Status eines Drittstaates zurück. Es darf in Brüssel nicht mehr mitreden, hat keine Vertretung mehr in der EU-Kommission. Die Verhandlungen über einen Wiedereintritt – sollte Großbritannien das wirklich wollen – würden auch deshalb lang und zäh werden. Und solch dicke Extrawürste wie jetzt dürfte das Vereinigte Königreich kaum noch einmal bekommen.

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