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London benennt keinen EU-Kommissar – Frist missachtet


Trotz Mahnung aus Brüssel
Frist missachtet – London benennt keinen EU-Kommissar

Von afp
23.11.2019Lesedauer: 2 Min.
Der Sitz der Europäischen Kommission in Brüssel: London wird offenbar keinen Vertreter bereitstellen. (Archivbild)Vergrößern des Bildes
Der Sitz der Europäischen Kommission in Brüssel: London wird offenbar keinen Vertreter bereitstellen. (Archivbild) (Quelle: imagebroker/imago-images-bilder)

Großbritannien hat bislang keinen Vertreter für die EU-Kommission ernannt. Auch ein Mahnschreiben an das Land blieb erfolglos – denn die Regierung antwortete nicht darauf. Nun drohen ernstere Konsequenzen.

Die britische Regierung hat eine Frist aus Brüssel wegen des noch fehlenden Vertreters für die neue EU-Kommission verstreichen lassen. Bei der Kommission sei bislang keine Antwort aus London auf ein Mahnschreiben aus Brüssel eingegangen, teilte eine Sprecherin in Brüssel mit. Die Kommission werde nun "die Situation analysieren" und dann über die "nächsten Schritte" entscheiden, kündigte sie an.

Die EU hatte wegen der Weigerung Großbritanniens, einen EU-Kommissar zu benennen, in der vergangenen Woche ein Vertragsverletzungsverfahren gegen London eingeleitet. Großbritannien wurde eine Frist bis Freitag gesetzt, auf das Mahnschreiben zu antworten. Lenkt Großbritannien nicht ein, kann das Verfahren theoretisch bis zu einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof führen.

Kommission muss ohne britischen Vertreter Arbeit aufnehmen

Die britische Regierung hatte zuvor angekündigt, dass sie wegen der für den 12. Dezember geplanten Neuwahlen keinen Kommissar ernennen könne. Die neue EU-Kommission müsste damit nach bisherigem Stand am 1. Dezember ohne einen britischen Vertreter die Arbeit aufnehmen, auch wenn Großbritannien nun nicht vor Ende Januar aus der EU austreten wird. Das Europaparlament soll am kommenden Mittwoch über die neue EU-Kommission abstimmen.


Der fehlende britische Vertreter im Team der künftigen Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen birgt das Risiko, dass von der neuen Kommission beschlossene Rechtsakte juristisch angefochten werden könnten. Juristen des EU-Rates sind nach Angaben von Diplomaten aber der Ansicht, dass diese Gefahr nicht besteht, wenn die EU vorher alles getan hat, um Großbritannien zur Nominierung eines Kandidaten zu drängen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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