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Telefonieren und Musikhören auf dem Fahrrad: Was ist erlaubt?


StVo beachten
Bei diesen Vergehen auf dem Rad drohen Strafen

dpa-tmn, Fabian Hoberg

Aktualisiert am 29.05.2021Lesedauer: 3 Min.
Musikhören: Resultiert aus der Ablenkung des Radlers ein Unfall, bei dem andere zu Schaden kommen, kann es um fahrlässige Körperverletzung gehen.Vergrößern des Bildes
Musikhören: Resultiert aus der Ablenkung des Radlers ein Unfall, bei dem andere zu Schaden kommen, kann es um fahrlässige Körperverletzung gehen. (Quelle: Robert Günther/dpa-tmn)
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Ist es verboten, beim Radfahren das Smartphone in der Hand zu halten? Und was ist mit Musikhören? Experten erklären, welche Berieselung auf den Straßen erlaubt ist – und wann Sanktionen drohen.

Musikhören beim Fahren macht Spaß. Das gilt nicht nur fürs Autofahren, sondern auch fürs Radeln. Mindestens genauso beliebt sind Telefonate, Hörbücher oder Podcasts. Doch was davon darf ich auf dem Fahrrad überhaupt machen?

Musikhören beim Fahren kann gefährlich werden

Georg Zeppin von der Fahrradzeitschrift "Karl" rät davon ab, während der Radfahrt über Kopfhörer Musik zu hören oder zu telefonieren: "Es lenkt stark ab und steigert die Unfallgefahr, da die Umgebung nur noch eingeschränkt wahrgenommen wird."

Lediglich bei langsamer Fahrt auf Feld- oder Wiesenstrecken ohne nennenswerten Verkehr hält er die Kopfhörerberieselung für ungefährlich. Für dieses Szenario sollten Radfahrer dann am besten In-Ear-Kopfhörer mit Bluetooth-Verbindung wählen: Sie verdecken die Ohren nicht komplett, und kein Kabel stört die Bewegungen auf dem Rad.

Was bringen Halterungen für Smartphones am Lenker?

Eine andere Möglichkeit, um sich während der Tour auf einen kurzen Plausch einzulassen: Spezielle Halterungen oder Schalen am Lenker nehmen das Smartphone sicher auf. Radfahrer können dann über die Freisprechen-Funktion telefonieren. Nachteile: Die Umgebung hört mit. Und Musikhören über Smartphone-Lautsprecher ist eher eine Notlösung.

Mehr Klang und Lautstärke bringen da schon kleine Bluetooth-Boxen, die am Lenkrad montiert werden können oder einfach im Flaschenhalter Platz finden. Auch hier wird die Umgebung mitbeschallt und die Steuerung übers Smartphone während der Fahrt ist häufig problematisch. Einhändig fahren ist zwar grundsätzlich erlaubt, wenn man die volle Kontrolle übers Rad hat. Freihändig fahren verbietet die Straßenverkehrsordnung (StVo) aber, es droht ein Bußgeld.

Kopfhörer tragen beim Radeln ist generell erlaubt. Laut StVo dürfen Radfahrerinnen und Radfahrer Kopfhörer tragen und dabei telefonieren sowie Musik, Hörbücher oder Podcasts hören. Sie müssen aber gewährleisten, dass sie den Verkehr wahrnehmen und Warnsignale deutlich hören.

Verwarnungsgeld bei zu lauter Musik

"Laute Musik aus Kopfhörern schafft bei Radfahrern künstliche Schwerhörigkeit und beeinträchtigt die Verkehrssicherheit für ihn selbst und für andere Verkehrsteilnehmer", sagt Uwe Lenhart, Rechtsanwalt für Verkehrsrecht. Mit lauter Musik fehle ein wichtiger Sinn der Wahrnehmung von Geräuschen und Signalen, die für das Einschätzen von Verkehrsabläufen wichtig seien.

Bei Verstößen drohen 10 Euro Verwarnungsgeld. Überhört der Radler Einsatzfahrzeuge wie Polizei oder Krankenwagen und macht keinen Platz, droht ein Verwarnungsgeld von 20 Euro, erklärt Lenhart. Resultiert aus der Ablenkung des Radlers ein Unfall, bei dem andere zu Schaden kommen, könne es um fahrlässige Körperverletzung gehen.

Wie im Auto ist es verboten, mit dem Handy in der Hand zu telefonieren. Wer dabei erwischt wird, zahlt ein Bußgeld von 55 Euro. Anders sieht es aus, wenn der Radfahrer per Freisprechfunktion über eine Smartwatch am Handgelenk telefoniert.

Einfach rechts ranfahren

Auch Hartmut Gieselmann vom Fachmagazin "c't" rät generell vom Tragen von Kopfhörern während des Radfahrens ab. "Ganz gleich ob Over-Ear-Kopfhörer oder In-Ear-Hörer, sie dichten das Ohr ab und behindern das Hören von Umgebungsgeräuschen."

Das gelte selbst für Modelle, die einen akustischen Transparenzmodus bieten. Und wer telefonieren möchte, sollte am besten rechts ranfahren und das Gespräch im Stehen führen.

"Ich kann nur davon abraten, mit Kopfhörern oder In-Ears Fahrrad zu fahren", sagt Gieselmann. In-Ear-Stecker ohne Sicherungsbügel oder -strippen könnten zudem während der Fahrt aus dem Ohr fallen, was zu Unfällen führen kann.

Kopfhörer für Knochenschall

Eine Alternative, die das Ohr nicht abdichten, sind sogenannte Knochenschallkopfhörer. Diese liegen direkt am Schädelknochen nahe dem Ohr an und leiten den Schall in Form von Vibrationen zum Innenohr. Das Ohr bleibt dabei frei und kann weiter Außengeräusche inklusive der wichtigen Richtungsinformationen aufnehmen.

Im Vergleich zu konventionellen Kopfhörern bieten sie aber nur eine mäßige Klangqualität und geringere Lautstärke, sagt Gieselmann. "Zum Musikgenuss werden sie nicht reichen, für Gespräche gewöhnlich schon."

Multimedia-Helm als Alternative

Eine Alternative zu Kopfhörern und Co. können Fahrradhelme mit integrierten Lautsprechern und Mikrofon sein. "Auch wenn die Klangqualität nicht an die von geschlossenen Kopfhörern herankommt, reicht es meist zum Telefonieren oder Hören von Podcasts", erklärt der "c't"-Redakteur.

Er rät aber dazu, einen Helm zuerst nach Sitz und Passform auszusuchen und nicht nach den Multimedia-Funktionen: "Ein sicherer Sitz ist wichtiger als Musik im Helm."

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa-tmn
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