Jetzt gelten besondere Regeln und Strafen Diese Bußgelder drohen im Herbst und Winter
Zwar kennt der Bußgeldkatalog keine Jahreszeiten – dafür aber einige Regelungen speziell für Herbst und Winter. Wer sie nicht befolgt, muss mit saftigen Strafen rechnen.
Die passenden Reifen, die korrekte Beleuchtung – sie sind vorgeschrieben, um das Fahren auf glitschigem Laub, Eis und Schnee so sicher wie möglich zu machen. Und es gibt weitere Regelungen, die insbesondere im Herbst und Winter gelten.
Die richtige Beleuchtung für schlechte Wetterverhältnisse
Viele Autofahrer verlassen sich auf die Lichtautomatik ihres Autos. Davon raten Experten dringend ab. Denn diese Systeme reagieren zwar auf Veränderungen der Lichtverhältnisse, nicht aber auf andere Faktoren wie schlechte Sicht durch Regen oder Schneefall. Daher ist es ratsam, die Beleuchtung bei solchen Bedingungen manuell einzuschalten, um nicht nur Gefahren zu vermeiden, sondern auch Bußgelder zu umgehen.
Welches Licht ist das richtige?
Bei schlechten Sichtverhältnissen, sei es durch Dämmerung, Dunkelheit oder Sichtbehinderungen durch Regen oder Schneefall, sollten Autofahrer das Abblendlicht einschalten. Diese Sicherheitsmaßnahme ist übrigens auch gesetzlich vorgeschrieben. Andernfalls liegt die Geldbuße innerorts bei 25 Euro, außerorts bei 60 Euro (hinzu kommt ein Punkt in Flensburg)
Umgekehrt sollte bei Nebel oder Schneefall das Fernlicht nicht eingeschaltet werden, um die eigene Sicht nicht zu beeinträchtigen.
Geschwindigkeit bei Nebel anpassen
Bei eingeschränkter Sicht gilt grundsätzlich: Geschwindigkeit = Sichtweite. Wenn Sie also nur 50 Meter weit sehen können, dürfen Sie nicht schneller als 50 km/h fahren.
Bei noch dichterem Nebel entsprechend langsamer fahren. Seien Sie außerdem jederzeit bremsbereit und halten Sie genügend Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug.
Gelten zugeschneite Verkehrszeichen?
Sind Verkehrszeichen zwar zugeschneit, aber an ihrer Form noch erkennbar, behalten sie ihre Gültigkeit. Bei achteckigen Vorfahrtsschildern ist das einfach.
Runde Schilder hingegen können mehrere Bedeutungen haben – sind sie zugeschneit oder stark verschmutzt, kann von den Verkehrsteilnehmern nicht erwartet werden, dass sie beachtet werden.
Wird ein Autofahrer geblitzt, muss er allerdings im Nachhinein beweisen, dass ein Schild nicht zu erkennen war. Beim Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ist dann ein Wettergutachten vorzulegen, das es kostenpflichtig beim Wetterdienst gibt.
Ortskundige hingegen, die z.B. die örtlich vorgeschriebene Geschwindigkeit kennen, müssen sich auch ohne gut lesbares Schild daran halten. Wer zum Beispiel auf seinem üblichen Arbeitsweg geblitzt wird, kann sich nicht auf zugeschneite Schilder berufen.
Was droht bei Verstoß gegen Winterreifen-Pflicht?
Bei Schnee und Glätte müssen Winterreifen am Auto montiert sein. So schreibt es die Straßenverkehrsordnung (StVO) vor. Wer bei Winterwetter mit Sommerreifen erwischt wird, muss 60 Euro zahlen. Außerdem gibt es einen Punkt in Flensburg.
Werden andere behindert (zum Beispiel weil das Auto im Stau steht), erhöht sich das Bußgeld auf 80 Euro. Werden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, sind 100 Euro fällig.
Knöllchen bei zugeschneitem Parkausweis?
Wenn das Auto während des Einkaufs zugeschneit ist und die ordnungsgemäß hinter der Windschutzscheibe angebrachten Parkausweise oder Parkscheiben nicht mehr sichtbar sind, gibt es kein Knöllchen.
- Nachrichtenagentur dpa
- mobile.de
- Eigene Recherche