Eindeutiges Urteil Wohnmobil auf öffentlichem Parkplatz kann verboten sein
Um ihre Fahrtüchtigkeit wieder herzustellen, dürfen die Fahrer von Wohnmobilen auf manchen öffentlichen Parkplätzen auch übernachten. Ein Ersatz für einen richtigen Stellplatz ist das jedoch nicht.
Wohnmobilfahrer dürfen ihre Fahrzeuge auf öffentlichen Parkplätzen abstellen – und unter bestimmten Voraussetzungen sogar dort übernachten. Wer einen Parkplatz jedoch als Stellplatz zum Wohnen missbraucht, muss mit Bußgeldern rechnen, die nicht nur auf dem Straßenverkehrsrecht basieren müssen.
Das lässt sich aus einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (OLG) ableiten, auf das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist (Az.: 1 Ss-OWi 183/19).
Im konkreten Fall war eine Frau im Wohnmobil nach Sankt Peter-Ording an der Nordsee gefahren, um dort mehrere Tage zu bleiben. Sie stellte ihr Fahrzeug auf einem regulären Pkw-Parkplatz ab und übernachtete dort auch. Von einem Gericht wurde ihr deswegen eine Geldbuße von 100 Euro wegen eines Verstoßes gegen das Landesnaturgesetz auferlegt.
Erst vor Ort nachfragen, dann übernachten
Dieses Urteil wurde vom OLG bestätigt. Die Richter stellten klar, dass die Übernachtung im Wohnmobil in diesem Fall nicht einer Wiederherstellung der Fahrtauglichkeit gedient habe. Denn die Frau hatte ihre Fahrt nicht etwa unterbrochen, sondern war bereits an ihrem Zielort angekommen.
Dieses Verhalten stelle eine unerlaubte Sondernutzung dar: Im ruhenden Verkehr sei das Wohnmobil-Abstellen als solches nach der Landesvorschrift zwar nicht verboten, wohl aber das gleichzeitige Benutzen zu Wohnzwecken.
Die Verkehrsrechtsanwälte raten daher dazu, sich immer genau zu erkundigen, wo man mit seinem Wohnmobil übernachten darf und dabei auch die die Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes zu beachten.
- Nachrichtenagentur dpa