Was dringend zu beachten ist Drittes Kennzeichen erforderlich: Wann und wie?
Die Nummernschilder am Auto müssen bestimmten Vorschriften entsprechen. Und eine dieser Regeln kann ein drittes Nummernschild vorschreiben. Wann genau gilt das?
Wer seine Fahrräder sicher auf einem Träger auf der Anhängerkupplung verstaut, sollte sich mit den Vorschriften für Nummernschilder auseinandersetzen. Denn unter bestimmten Umständen kann ein drittes Kennzeichen nötig sein.
Wann ist ein drittes Nummernschild erforderlich?
Grundsätzlich ist ein drittes Kennzeichen erforderlich, wenn das hintere Kennzeichen durch Fahrradträger oder andere Ladung ganz oder teilweise verdeckt wird. Diese Regelung ist in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung in § 10 Abs. 9 Satz 1 verankert. Dort heißt es: "Wird das hintere Kennzeichen zum Beispiel durch mitgeführte Ladung oder durch einen Ladungsträger (Fahrradträger) verdeckt, so ist das Kennzeichen zu wiederholen. Es ist zu diesem Zweck am Fahrzeug oder am Ladungsträger anzubringen."
Besonderheiten für das dritte Kennzeichen
Das dritte Kennzeichen muss grundsätzlich die gleichen Anforderungen erfüllen wie die beiden Hauptkennzeichen. Es gibt jedoch eine wichtige Ausnahme: Das Zusatzschild muss nicht von der Behörde gestempelt werden. Sie können es einfach mit Ihrer offiziellen Buchstaben- und Zahlenkombination bei Ihrer örtlichen Schilderprägeanstalt oder online bestellen und sofort verwenden. Die Kosten variieren, aber Sie sollten nicht mehr als zehn Euro ausgeben müssen. Bitte beachten Sie, dass improvisierte Lösungen wie Pappschilder nicht erlaubt sind.
Zusätzliche Beleuchtung kann notwendig sein
Wenn die originale Kennzeichenbeleuchtung durch die Ladung verdeckt wird, ist eine zusätzliche Beleuchtung vorgeschrieben. Dies ist bei den meisten Fahrradträgern der Fall, die auf die Anhängerkupplung montiert werden. Diese Träger sind in der Regel bereits entsprechend ausgerüstet.
- Nachrichtenagentur dpa