t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeMobilitätRecht und Verkehr

Aufkleber auf Autokennzeichen: Sind sie legal? Diese Strafen drohen


Wildes Geklebe
Sind Aufkleber auf Autokennzeichen legal?

Von t-online, hs, ccn

Aktualisiert am 08.04.2025Lesedauer: 2 Min.
Nummernschild mit Aufkleber von Sylt: Für Kennzeichenmissbrauch sieht das Straßenverkehrsgesetz hohe Strafen vor.Vergrößern des Bildes
Nummernschild mit Aufkleber von Sylt: Für Kennzeichenmissbrauch sieht das Straßenverkehrsgesetz hohe Strafen vor. (Quelle: blickwinkel/imago-images-bilder)
News folgen

Manche Fahrer lieben es, ihr Auto mit Stickern zu schmücken – manchmal auch die Nummernschildern. Ist das erlaubt?

Schwarzer Balken über dem EU-Feld, Sticker mit Totenkopf oder das Lieblingslogo direkt neben der Plakette: Manche Autofahrer machen auch vor dem Nummernschild nicht halt, wenn es um die Optik geht. Doch die Gesetzeslage ist klar: Das Bekleben des Nummernschildes ist nicht erlaubt. Denn laut Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) darf am Kennzeichen nichts angebracht werden, was zu Verwechslungen führen könnte (§ 10). Das Nummernschild muss jederzeit ohne Schwierigkeiten ablesbar sein.

Zwei Aufkleber bilden die Ausnahmen und sind auf einem Nummernschild gestattet:

Diese offiziell angebrachten Sticker dürfen Sie nicht entfernen. Andernfalls können Sie die Zulassung für Ihr Fahrzeug verlieren.

Sind schwarze Aufkleber auf dem Nummernschild erlaubt?

In der Tuning-Szene ist es beliebt, das EU-Feld schwarz zu überkleben. Das Länderkennzeichen "D" für Deutschland und die Sterne bleiben dabei erhalten. Besonders bei schwarz lackierten Autos gilt das als Verschönerung.

Allerdings ist auch das verboten. Denn das Länderkennzeichen muss ebenso wie der Rest des Nummernschildes gut erkennbar sein. Veränderungen sind nicht gestattet.

Strafen für das Bekleben von Kennzeichen

Im Straßenverkehrsgesetz (StVG) ist das Verbot unter der Überschrift "Kennzeichenmissbrauch" drastisch formuliert (§ 22, Absatz 3). Dort droht demjenigen eine Geld- oder sogar eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, wer in rechtswidriger Absicht "das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt."

In der Praxis kommt es zwar in der Regel nicht zu einer Gefängnisstrafe oder Punkten in Flensburg. Doch es besteht durchaus das Risiko, sich ein Bußgeld von 65 Euro einzuhandeln.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa-tmn
  • Eigene Recherche
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



Telekom