t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeMobilitätRecht und Verkehr

Können Autofahrer ein einmonatiges Fahrverbot aufteilen?


Führerscheinentzug
Können Autofahrer ein einmonatiges Fahrverbot aufteilen?

Von dpa
Aktualisiert am 22.11.2021Lesedauer: 1 Min.
Eine Person sitzt am Steuer eines Autos: Die Mindestdauer eines bußgeldrechtlichen Fahrverbots liegt bei einem Monat.Vergrößern des Bildes
Eine Person sitzt am Steuer eines Autos: Die Mindestdauer eines bußgeldrechtlichen Fahrverbots liegt bei einem Monat. (Quelle: Ralf Geithe/getty-images-bilder)
News folgen

Manche Autofahrer wollen ein einmonatiges Fahrverbot gerne etappenweise antreten – und beispielsweise jeweils zwei Wochen ihren Wagen stehen lassen. Geht das?

Ein einmonatiges Fahrverbot können Autofahrer nicht auf mehrere Monate aufteilen. Das geht aus einem Beschluss des Bayerischen Obersten Landgerichts in München hervor (Az.: 201 ObOWi 569/19), auf den der ADAC hinweist.

Mindestdauer eines Fahrverbots beträgt einen Monat

Konkret heißt es: Die Mindestdauer eines bußgeldrechtlichen Fahrverbots liegt bei einem Monat. Aus dieser gesetzlichen Vorgabe folgt unter anderem, dass es nicht unterteilt in Etappen angeordnet werden dürfe, wie das Gericht festhielt. Dann nämlich würde diese Mindestdauer unterschritten werden.

Der Fall: Ein Mann fuhr auf einer Autobahn mit seinem Wagen 41 km/h schneller als erlaubt – und wurde geblitzt. Neben einem Monat Fahrverbot bekam er ein wegen Voreintragungen erhöhtes Bußgeld von 240 Euro aufgebrummt. Der Fahrer legte Einspruch gegen den Bescheid ein. Die Sache ging vor ein Amtsgericht.

Gericht gibt Rechtsbeschwerde statt

Das verurteilte ihn zur Zahlung des Bußgelds und ordnete an, das Fahrverbot in zweimal zwei Wochen Dauer aufzuteilen. Dagegen legte aber die Staatsanwaltschaft Rechtsbeschwerde ein – und das Oberste Landgericht gab ihr statt.

Loading...
Symbolbild für eingebettete Inhalte

Embed

Das Gericht verwies auf die gesetzliche Regelung, wonach bei einer Anordnung eines Fahrverbotes die einmonatige Mindestdauer zwingend zu beachten sei. Dies nach Tagen oder Wochen zu bemessen, sei lediglich innerhalb des gesetzlichen Rahmens zulässig. Daran ändere sich auch durch Besonderheiten, etwa eine lange Verfahrensdauer, nichts.

Ein Aufschub des Fahrverbots ist möglich

Was dagegen möglich ist: Den Beginn des Fahrverbots bis zu vier Monate aufzuschieben. Voraussetzung dafür ist aber, dass man in den zwei Jahren vor dem Verstoß kein Fahrverbot bekommen hat.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website