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Alkohol am Steuer: Auch Beifahrer haften


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Betrunken im Auto
Alkohol am Steuer: Haften Beifahrer bei einem Unfall?

dpa

19.10.2017Lesedauer: 1 Min.
Für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren gibt es ein generelles Alkoholverbot am Lenkrad.Vergrößern des Bildes
Für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren gibt es ein generelles Alkoholverbot am Lenkrad. (Quelle: Ulrich Perrey)

Jeder weiß, dass Alkohol am Steuer verboten ist. Bestraft werden kann aber auch der Beifahrer, der zu einem Betrunkenen ins Auto steigt. Bei einem Unfall trifft ihn eine Teilschuld.

Mitfahrer, die wissen, dass der Fahrer Alkohol getrunken hat, können bei einem Schaden eine Mitschuld von bis zu 25 Prozent bekommen, so der Tüv Süd.

Generelles Alkoholverbot für Fahranfänger

Das gilt unabhängig davon, ob sie selbst alkoholisiert sind oder nicht. Der Tüv Süd rät deshalb, besser erst gar nicht mit dem Auto zu einer Party zu kommen, bei der getrunken wird.

Für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren gibt es ein generelles Alkoholverbot am Lenkrad – ansonsten gilt eine Grenze von 0,5 Promille.

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