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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Verkehrssicherheit Geblitzt in der Probezeit: Welche Auswirkungen hat das?
Kaum ist der Führerschein in der Tasche, kommt bei einigen Autofahrern der Bleifuß durch. Wer jedoch in der Probezeit geblitzt wird, erlebt womöglich ein kurzes Fahrvergnügen: Für Fahranfänger gelten verschärfte Bedingungen.
Auf die Geschwindigkeit kommt es an
Sollten Sie in der Probezeit geblitzt werden, kommt es darauf an, wie viele Stundenkilometer Sie zu schnell waren. Wenn der Strafenkatalog für den Verstoß ein Bußgeld von unter 60 Euro vorsieht, müssen Sie lediglich das Bußgeld zahlen. Dies ist bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von bis zu 20 Stundenkilometern der Fall, erklärt der Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V. (VFBV).
A-Verstoß als schwerwiegender Verstoß
Von einem A-Verstoß sprechen die Behörden, wenn die Geschwindigkeitsüberschreitung bei mehr als 20 Stundenkilometern liegt. In diese Kategorie fallen weiterhin auch Trunkenheit am Steuer, Unfallflucht, Nötigung und Rotlichtverstöße. Bei einem einmaligen A-Verstoß müssen Sie bei einem Aufbauseminar noch einmal die Schulbank drücken. Darüber hinaus verlängert sich die zweijährige Probezeit um zwei weitere Jahre.
Wer in der verlängerten Probezeit erneut mit viel zu hoher Geschwindigkeit geblitzt wird – oder einen anderen A-Verstoß begeht – der wird verwarnt, und es wird eine verkehrspsychologische Beratung empfohlen. Folgt nach dem ersten A-Verstoß in der verlängerten Probezeit ein weiterer, wird die Fahrerlaubnis entzogen.
B-Verstoß in der Probezeit
Als B-Verstoß werden weniger schwere Verkehrsvergehen wie das Telefonieren am Steuer oder das Fahren mit abgenutzten Reifen eingestuft. Sie ziehen in der Regel erst einmal nur ein Bußgeld nach sich. Bei einem zweiten B-Verstoß verlängert sich die zweijährige Probezeit ebenfalls um zwei weitere Jahre und es wird ein Aufbauseminar angeordnet.
Die Kosten für ein Aufbauseminar haben Sie selbst zu tragen. Wer in der verlängerten Probezeit weiter mit Verstößen auffällt, kann Empfehlungen zur verkehrspsychologischen Beratung erhalten und muss mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen.