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Überholen im Überholverbot: Dies sollten Sie wissen


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Verkehrssicherheit
Überholen im Überholverbot: Das sollten Sie wissen

rk (CF)

Aktualisiert am 14.01.2017Lesedauer: 2 Min.
Sie müssen den Überholvorgang unterbrechen, sobald Sie in ein Überholverbot kommen.Vergrößern des Bildes
Sie müssen den Überholvorgang unterbrechen, sobald Sie in ein Überholverbot kommen. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)

Dass das Überholen im Überholverbot gemäß der Verkehrsregeln nicht erlaubt ist, sollte jedem Besitzer eines Führerscheins bewusst sein. Doch nicht jeder weiß, dass ein bereits begonnener Überholvorgang abgebrochen werden muss, wenn er sich in den Bereich des Überholverbots hineinzieht.

Überholen im Überholverbot: Empfindliche Strafen möglich

Die Verkehrsregeln verbieten das Überholen im Überholverbot nicht nur, sondern sehen auch empfindliche Strafen für Verkehrssünder vor. So muss für das Nichtbeachten eines Überholverbotsschildes bei Autofahrern mit mindestens 150 Euro und einem Punkt in Flensburg gerechnet werden. Ist Sachbeschädigung mit im Spiel, kostet es gleich doppelt so viel Geld sowie Punkte und es gibt ein einmonatiges Fahrverbot oben drauf.

Kommt es zu einem verbotenen Überholvorgang mit zusätzlicher Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, erhöht sich die Strafe laut Bußgeldkatalog auf 250 Euro, ein Fahrverbot von einem Monat und zwei Punkte in Flensburg.

Je nach Straftat und Verkehrslage kann es zu einer zusätzlichen Geldstrafe, einem Führerscheinentzug oder sogar zu einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren gemäß § 315c des Strafgesetzbuchs (StGB) kommen.

Verkehrsregeln: Dann muss der Überholvorgang abgebrochen werden

Der Überholvorgang muss abgebrochen werden, wenn er sich in den Bereich eines Überholverbotes hineinzieht. Überholen Sie demnach ein anderes Fahrzeug und sehen, dass Sie den Überholvorgang nicht mehr vor Erreichen des verbotenen Bereichs zu Ende bringen können, machen Sie sich strafbar. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm im Jahr 2014 im Rahmen eines Bußgeldverfahrens, wie der "Focus" berichtet. Das Verkehrszeichen "Überholverbot" verbietet also auch die Fortsetzung eines begonnenen Überholvorgangs.

Laut des offiziellen Bußgeldkatalogs des "Verbandes für bürgernahe Verkehrspolitik e.V." (VFBV) bedeutet das Überholen bei durchgezogener Linie – der Verstoß gegen das Überholverbot – in der Probezeit, dass dieser sogenannte A-Verstoß mit einer Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre bestraft wird.

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