Mögliche Probleme mit Versicherung Zu laute Musik im Auto - Bußgeld droht
Das Ohr fährt mit. Egal, ob Klassik oder Heavy Metal – für viele ist eine Autofahrt ohne Musik kaum vorstellbar. Doch manche Zeitgenossen drehen derart am Lautstärkeregler, dass sie kaum mitbekommen, was sich um sie herum so alles abspielt. Und das ist letztlich lebensgefährlicher Leichtsinn.
"Jeder Verkehrsteilnehmer muss die Umgebungsgeräusche wie Hupen oder die Martinshörner von Polizei und Feuerwehr zu jeder Zeit wahrnehmen können", erklärt Steffen Mißbach, Kfz-Experte beim TÜV Rheinland. Ansonsten kann ein Bußgeld von zehn Euro fällig werden. Überhört der Autofahrer wegen der Musik beispielsweise einen Einsatzwagen, sei das eine Ordnungswidrigkeit, und die Polizei kann ein Bußgeld verhängen. Dieses liegt dann allerdings höher als zehn Euro, ist aber vom Einzelfall abhängig.
Die laute Musik kann zudem dazu führen, dass man vom Straßenverkehr abgelenkt wird. Doch gilt übrigens nicht nur für Autofahrer, sondern auch für Motorradfahrer, Radler und sogar Fußgänger.
Das sagt die StVo
Laut StVO ist der Autofahrer "dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden."
Bei Unfall empfindliches Bußgeld
Noch teurer kann es werden, wenn durch den Lärm ein Unfall verursacht wird. Dann können Haftpflicht- und Kaskoversicherung Regressansprüche geltend machen, warnt der TÜV Rheinland.
Und noch ein wichtiger Aspekt: Abgesehen von einer möglichen Gefährdung des Straßenverkehrs kann es zu dauerhaften Spätschäden des Gehörs kommen. "Arbeitnehmer müssen ab einer Lärmbelastung von 85 Dezibel nicht ohne Grund einen Gehörschutz tragen. Die Belastung durch Kopfhörer und laute Musikanlagen ist oft deutlich höher", sagt der TÜV-Experte. Bestimmte Musik kann zudem aufputschend wirken und den Fahrer zu leichtsinnigen Manövern verleiten.
- Nachrichtenagentur dpa-tmn