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Zu langsam fahren: Dann droht eine Strafe


Erlaubt oder nicht?
Zu langsam gefahren – diese Strafen drohen

Von t-online, mab

Aktualisiert am 22.12.2024Lesedauer: 2 Min.
Tachometer: Mit einfachen Mitteln können Tachotrickser den Kilometerstand vom Originalwert zu einem Wunschwert ändern.Vergrößern des Bildes
Tempo 30: Selbst wenn eine deutlich höhere Geschwindigkeit ausgeschildert ist, kann langsameres Fahren erlaubt sein – oder sogar geboten. (Quelle: IMAGO/Filippo Carlot)
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Dass zu hohes Tempo ein Bußgeld und Punkte einbringt, weiß jeder Autofahrer. Aber auch wer ohne guten Grund zu langsam fährt, riskiert eine Strafe. Diese Regeln gelten.

"Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern." So steht es in Paragraf 3, Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Aber was ist ein triftiger Grund? Und welche Strafen drohen, wenn man ohne ihn zu langsam fährt? Hier sind alle Informationen im Überblick.

Zu langsam gefahren – diese Strafen drohen

Wenn keine besonderen Umstände erkennbar sind, muss die Polizei besonders langsame Autofahrer kontrollieren. Schließlich muss sie dann davon ausgehen, dass mit dem Fahrer oder seinem Auto etwas nicht stimmt.

Falls die Erklärung für das zu langsame Tempo nicht überzeugt, wird ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro fällig. Deutlich teurer (80 Euro plus ein Punkt in Flensburg) wird es, wenn man andere Verkehrsteilnehmer mit zu geringem Tempo überholt.

VergehenBußgeldPunkte
Ohne triftigen Grund zu langsam fahren20-
Mit nicht ausreichender Geschwindigkeit überholen801
... dadurch kommt es zu einem Unfall1201

Gute Gründe für langsames Fahren

Es kann aber durchaus triftige Gründe dafür geben, weniger schnell zu fahren als erlaubt. So besagt es die StVO. Wer beispielsweise in der Innenstadt nach einer freien Parklücke sucht, darf dabei ruhig einen Gang zurückschalten. Ein technisches Problem oder sperrige Ladung an Bord zählen ebenfalls als Grund.

Auch wenn Sie umweltschonend fahren wollen, müssen Sie sich nicht ans maximal erlaubte Tempo halten. Trotz des guten Vorsatzes sollten Sie dabei aber natürlich nicht zum Hindernis – und somit zur Gefahr – werden.

Pflicht zum langsamen Fahren

Außerdem gibt es Situationen, in denen ein geringeres Tempo nicht die freie Wahl des Fahrers ist – sondern seine Pflicht. Das wiederum besagt Paragraf 3, Absatz 1 der StVO: "Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen", heißt es da.

Bei dichtem Nebel, Blitzeis oder starkem Schneegestöber etwa müssen Sie natürlich keinesfalls mit Tempo 130 über die Autobahn schlittern. Ganz im Gegenteil. Selbst 30 km/h sind in solchen Fällen richtig und absolut erlaubt.

Verwendete Quellen
  • Straßenverkehrsordnung
  • Nachrichtenagentur SP-X
  • bussgeldkatalog.org
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