Hauptuntersuchung EU-Neuwagen müssen erst nach vier Jahren zum TÜV
Neuwagen in der EU müssen ab 2018 erstmals nach spätestens vier Jahren zur Hauptuntersuchung. Danach ist die HU alle zwei Jahre fällig. Das EU-Parlament stimmte am Dienstag in Straßburg für diesen Kompromiss.
HU: Für deutsche Autofahrer keine Änderung
Für deutsche Autofahrer ändert sich damit jedoch nichts an der geltenden strengeren Rechtslage: Die erste TÜV-Untersuchung ist drei Jahre nach der ersten Zulassung fällig, dann alle zwei Jahre.
Strenger ist erlaubt
Bei dem Beschluss handelt es sich um Mindeststandards. Strengere Bestimmungen wie in Deutschland können bestehen bleiben, dürfen jedoch nicht über vier Jahren liegen.
Schwere Motorräder ab 125 Kubikzentimeter sollen ab 2022 EU-weit geprüft werden, ebenso wie Anhänger ab 3,5 Tonnen. Die neuen Regelungen gelten auch für Nutzfahrzeuge und Busse bis 3,5 Tonnen.
Niederlande: Extra-Wohnwagen-Regel
Ausnahmen von den neuen Regelungen sollen auf Wunsch von Großbritannien und der Niederlande für Anhänger bis 3,5 Tonnen und Wohnwagen gelten.
Die EU-Kommission wollte für ältere Autos jährliche TÜV-Kontrollen einführen. Das hatten die EU-Verkehrsminister und das Parlament bereits im vergangenen Jahr abgelehnt.