Ratgeber Erklärung: Sachmängelhaftung bei Gebrauchtwagen
Bei der Sachmängelhaftung für Gebrauchtwagen handelt es sich generell um eine Schutzfunktion für die Rechte des Käufers. Oftmals ist das Gesetz besonders beim Kauf von einem Gebrauchtwagen hilfreich. Wir sagen Ihnen, was dran ist.
Sachmängelhaftung für Gebrauchtwagen genau erklärt
Die Sachmängelhaftung besagt, dass der Verkäufer eines Gebrauchtwagens für einen bestimmten Zeitrahmen für die Mängel haftet, die der Wagen zum Verkaufszeitpunkt hat und die sich im Laufe dieser Frist äußern. Generell findet der Begriff allerdings nur Anwendung, wenn es sich um ein Geschäft zwischen einem Unternehmer und einer Privatperson handelt. Entscheidend ist vor allem, dass die Schutzfunktion nicht vertraglich ausgeschlossen werden kann. Selbst wenn Ihr Vertrag eine solche Ausschlussformel beinhaltet, müssen Sie sich keine großen Sorgen machen. Ein deutsches Landgericht erklärte die Vereinbarung in einem konkreten Fall für unwirksam.
Gebrauchtwagen: Details beim Kaufvertrag
Der Gesetzgeber sieht eine Gewährleistungsfrist von 24 Monaten vor. Mit beidseitiger Zustimmung darf jedoch eine Verkürzung auf 12 Monate vereinbart werden. Wichtig ist zudem, dass sich nach sechs Monaten die Beweislast umkehrt: Innerhalb der ersten Zeit muss der Händler nachweisen, dass ein Mangel zum Kauftermin nicht vorlag, anschließend liegt die Beweislast beim Käufer. Beachten Sie außerdem, dass Sie dem Autohändler die Möglichkeit zur Nachbesserung einräumen müssen. Sollte dauerhaft keine Verbesserung eintreten, können Sie schlussendlich vom Vertrag zurücktreten.