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Punkte in Flensburg: Wann verfallen sie und kann man sie abbauen?


Achtung, wichtige Frist
Wann verjähren Blitzer-Punkte in Flensburg?

Von t-online, mab

07.03.2024Lesedauer: 2 Min.
Bleiben lange erhalten: Blitzer-Punkte verschwinden erst nach Jahren vom Punktekonto. Hinzu kommt allerdings eine wichtige Frist.Vergrößern des Bildes
Bleiben lange erhalten: Blitzer-Punkte verschwinden erst nach Jahren vom Punktekonto. Hinzu kommt allerdings eine wichtige Frist. (Quelle: IMAGO/Christoph Hardt)
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Punkte in Flensburg können schnell den Führerschein kosten. Aber sie verjähren auch. Und sie lassen sich sogar abbauen. Wie geht das und welche Fristen gelten?

Es gibt so einige Verkehrsverstöße, die Autofahrern Punkte in der Flensburger Verkehrssünderdatei einbringen. Doch wie lange bleiben diese Einträge bestehen und wie kann man sie tilgen lassen? Alles wichtige zum Punkteabbau im Überblick.

Wie lange dauert es, bis Punkte verfallen?

Ein einziger Punkt, der für eine Ordnungswidrigkeit fällig wird, verfällt nach 2,5 Jahren. Bei zwei Punkten, die Verkehrssünder für Straftaten oder schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten kassieren, beträgt die Frist fünf Jahre. Drei Punkte gibt es für Straftaten mit Führerscheinentzug. Sie werden erst nach zehn Jahren gelöscht.

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Kann man Punkte vorzeitig löschen lassen?

Ja. Es besteht die Möglichkeit, einmal in fünf Jahren einen Punkt durch ein Fahreignungsseminar tilgen zu lassen. Dafür darf aber Ihr Punktestand nicht höher als fünf sein.

Werden neue Verstöße auf bestehende Punkte angerechnet?

Nein, seit einer Reform im Jahr 2014 haben neue Verstöße keinen Einfluss mehr auf die Tilgung bereits vorhandener Punkte. Allerdings kann der Führerschein seitdem schon bei acht statt wie bisher bei 18 Punkten endgültig weg sein.

Was ist die Überliegefrist?

Obwohl Ihre Punkte in Flensburg offiziell getilgt sind, bleiben sie noch ein weiteres Jahr unsichtbar in Ihrer Akte – die sogenannte Überliegefrist. Sie soll verhindern, dass sich Verkehrssünder durch lange Bearbeitungszeiten ihrer Strafe entziehen können.

Entscheidend ist nämlich nicht, wann das Amt den Bußgeldbescheid verschickt hat, sondern wann der Verkehrsteilnehmer den Verstoß begangen hat.

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(Quelle: IMAGO/Michael Gstettenbauer)

Ein Beispiel

Ein Autofahrer hat bereits sieben Punkte angesammelt, von denen zwei demnächst verfallen. Kurz bevor diese beiden Punkte verfallen, begeht der Autofahrer einen weiteren Verstoß, der erst viel später mit einem Punkt geahndet wird. Die beiden älteren Punkte können dann zwar in der Zwischenzeit verfallen sein. Die Behörde kann aber anhand der Überliegefrist sehen, dass der Fahrer zum Zeitpunkt der Tat noch sieben Punkte hatte. Mit dem neuen Punkt sind es acht Punkte – und damit ist der Führerschein erst einmal weg.

Die Überliegefrist verhindert Versuche, das Verfahren zu verschleppen, um die Punkte loszuwerden und den Führerschein zu behalten.

Was passiert, wenn ich acht oder mehr Punkte habe?

Ab acht Punkten müssen Sie die Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate abgeben. Eventuell müssen Sie sich einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) unterziehen, wenn Sie die Fahrerlaubnis zurückbekommen möchten.

Wie erfahre ich meinen aktuellen Punktestand?

Ihren aktuellen Punktestand können Sie jederzeit beim Kraftfahrt-Bundesamt abfragen – online, per Post oder persönlich in einer der beiden Dienststellen in Flensburg oder Dresden.

Kann ich meinen Punktestand abbauen?

Ja. Wenn Sie einmal in fünf Jahren ein Fahreignungsseminar besuchen, können Sie einen Ihrer gesammelten Punkte abbauen – vorausgesetzt, Sie haben noch nicht mehr als fünf Punkte.

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