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Führerschein verlieren: Wie Sie ohne Auto Ihre Fahrerlaubnis riskieren


Überall in Gefahr
Wie Sie ganz ohne Auto den Führerschein riskieren

Von t-online, mab

Aktualisiert am 19.04.2024Lesedauer: 2 Min.
Das war's mit dem Führerschein: Auch ohne Auto zu fahren, kann er auf dem Spiel stehen.Vergrößern des Bildes
Das war's mit dem Führerschein: Auch wenn man nicht Auto fährt, kann er auf dem Spiel stehen. (Quelle: IMAGO/Zoonar.com/stockfotos-mg)
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Den Führerschein verlieren – ohne Auto gefahren zu sein? Scheint absurd zu sein, ist aber möglich. Wann auch für Fußgänger und Radfahrer drastische Konsequenzen drohen.

Nicht nur Autofahrer riskieren den Führerschein, sondern auch Radfahrer und sogar Fußgänger.

Das kann den Führerschein kosten

Für Autofahrer sind die Regeln klar: Bereits ab 0,3 Promille kann auffälliges Fahren oder das Verursachen eines Unfalls den Verlust des Führerscheins bedeuten. Ab 1,1 Promille ist er auf jeden Fall weg.

Auch betrunkene Radfahrer riskieren ihren Führerschein: Ab 1,6 Promille kann auch ihnen die Fahrerlaubnis entzogen werden. Drei Punkte in Flensburg und ein Bußgeld in Höhe von mindestens einem Nettomonatsgehalt sind sicher. Aber schon ab 0,3 Promille drohen sehr unangenehme Konsequenzen. Denn dann kann die Promillefahrt zur Straftat werden, wenn es dabei zu Auffälligkeiten oder zu einem Unfall kam. Diese Regelungen gelten nicht nur für herkömmliche Fahrräder, sondern natürlich auch für E-Bikes und Pedelecs.

Zwei Segwayfahrer in Berlin: Das ikonische Gefährt wird künftig nicht mehr gebaut
(Quelle: Stefan Zeitz/imago-images-bilder)

Unterschiede gibt es allerdings bei den alternativen Fortbewegungsmitteln. Segways gelten als Kraftfahrzeuge und unterliegen damit den gleichen Bestimmungen wie Autos. Das bedeutet, dass ab 1,1 Promille der Führerschein entzogen werden kann. Skateboards, Cityroller oder Inlineskates hingegen gelten nicht als Fahrzeuge und es drohen keine strafrechtlichen Konsequenzen, solange kein Unfall verursacht wird.

Selbst Fußgänger setzen unter Umständen den Führerschein aufs Spiel. Wer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss randaliert, dem kann der Führerschein entzogen werden. Ein ärztliches Gutachten muss dazu aber die Abhängigkeit von Alkohol oder anderen Drogen nachweisen.

Fahrverbot und Führerscheinentzug – was ist was?

Beim Fahrverbot handelt es sich um eine vorübergehende Einschränkung der Fahrerlaubnis. Während des Fahrverbots darf der Betroffene für einen bestimmten Zeitraum kein Fahrzeug führen. Das Fahrverbot wird in der Regel als Sanktion bei schweren Verkehrsverstößen wie z.B. Geschwindigkeitsübertretungen verhängt. Nach Ablauf ist der Führerschein wieder gültig, ohne dass der Fahrer dazu beitragen muss. Es ist demnach ein Denkzettel und soll dazu führen, dass sich Betroffene künftig besser verhalten.

Führerschein und Fahrerlaubnis: Das ist der Unterschied

Die Fahrerlaubnis ist die behördliche Erlaubnis, ein bestimmtes Fahrzeug zu führen. Der Führerschein bestätigt, dass diese Erlaubnis erteilt wurde. Der Einfachheit halber wird oft von Führerscheinklassen gesprochen, obwohl es sich genau genommen um Fahrerlaubnisklassen handelt.

Der Führerscheinentzug hingegen bedeutet den vollständigen Entzug der Fahrerlaubnis. Der Führerschein verliert seine Gültigkeit und die betroffene Person darf kein Fahrzeug mehr führen. Selbst wenn dieser Entzug befristet sein sollte (dann aber auf mehrere Jahre), wird die Fahrerlaubnis im Anschluss nicht automatisch neu erteilt. Sie muss erneut beantragt werden.

Ein Führerscheinentzug wird in der Regel bei schweren Verkehrsdelikten wie Trunkenheit am Steuer, wiederholten Verkehrsverstößen oder schweren Unfällen verhängt. Um die Fahrerlaubnis wiederzuerlangen, müssen bestimmte Auflagen erfüllt werden, wie zum Beispiel eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) – oder man muss noch einmal die Fahrerlaubnisprüfung bestehen.

Verwendete Quellen
  • allianzdirect.de: "Führerschein abgeben: Wann, wo & warum?"
  • bussgeldkatalog.org: Alkohol und Drogen als Radfahrer
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Eigene Recherche
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