Kosten für neuen Fahrzeugbrief Fahrzeugbrief verloren – jetzt richtig reagieren
Geht der Fahrzeugbrief verloren, ist das ein Schock – weist er doch das Eigentum am Auto nach. Sie sollten dann schnell reagieren.
Egal, ob für Wohnwagen, Anhänger oder Motorrad: Einen verlorenen Fahrzeugbrief dürfen Sie nicht auf die leichte Schulter nehmen. Offiziell heißt das Dokument "Zulassungsbescheinigung Teil II" und hat Bedeutung als:
- Eigentumsnachweis
- Technisches Informationsblatt (Hersteller, Typ, Fahrgestellnummer, Motorleistung)
- Sicherheitsfeature (Stichwort Diebstahlschutz)
- Teil des Zulassungsverfahrens
Fahrzeugbrief verloren – diese Schritte sind wichtig
Schon beim Alltags-Pkw ist ein verlorener Fahrzeugbrief unangenehm. Wenn es dann das teure Motorrad oder einen Oldtimer als Sammlerstück trifft, sollten Sie die rechtliche Lage umso genauer beachten. Besonders wichtig ist, dass Sie den Verlust
- der Polizei melden,
- bei der zuständigen Zulassungsstelle anzeigen.
Letztere ist jene, bei der das Fahrzeug auch zugelassen wurde. Für die Anzeige bei der Polizei reicht die nächste Dienststelle. Mit der Anzeige lässt sich eine Straftat – wenn die Vermutung eines Diebstahls im Raum steht – leichter verfolgen.
Neuen Fahrzeugbrief beantragen – die Dokumente
Fahren dürfen Sie ein Auto auch ohne den Fahrzeugbrief. Allerdings werden Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II irgendwann brauchen. Beantragen Sie die Neuausstellung mit der Verlustmeldung. Sie benötigen folgende Dokumente:
- Eidesstattliche Erklärung
- Gegebenenfalls Diebstahlanzeige der Polizeidienststelle
- Personalausweis/Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Prüfbericht der zuletzt erfolgten Hauptuntersuchung.
Darüber hinaus kann die Zulassungsstelle einen Eigentumsnachweis fordern. Die Dauer für die Bearbeitung variiert, liegt meist aber zwischen drei und sechs Wochen.
Kosten der neuen Zulassungsbescheinigung
Die Höhe der Gebühren für den neuen Fahrzeugbrief sind in Deutschland nicht einheitlich geregelt. Unterschiede zwischen den Bundesländern und Zulassungsbezirken sind wahrscheinlich – selbst, wenn diese nur wenige Kilometer trennen. Über die öffentlich einsehbaren Gebührenverzeichnisse können Sie sich vorab informieren.
Achtung: Da Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein zusammengehören, müssen beide ersetzt werden. Kosten zwischen 60 Euro und 80 Euro sind realistisch. Auslagen für die eidesstattliche Erklärung können hinzukommen.
- buerger.sachsen-anhalt.de: "Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I melden"
- www.adac.de: "Fahrzeugpapiere: Zulassungsbescheinigung Teil I und II"
- eigene Recherche