Autofahrer, aufgepasst! Urteil: Dieser kleine Unterschied bestimmt die Höhe Ihres Bußgeldes
Fahrlässigkeit oder Vorsatz: Diese Unterscheidung bestimmt, wie hoch das Bußgeld ausfällt. Oft reicht schon eine Fehleinschätzung, um die Strafe zu beeinflussen. Ein Urteil verdeutlicht das.
Wenn Sie im Straßenverkehr zu schnell fahren, kann das teuer werden. Doch wie hoch das Bußgeld ausfällt, hängt oft davon ab, ob Ihnen Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorgeworfen wird. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg.
Der Fall vor Gericht
Ein Autofahrer wurde auf der Autobahn in einer Tempo-100-Zone mit 135 km/h geblitzt. Zusatzschilder wiesen auf eine unebene Fahrbahn hin. Der Fahrer gab an, keine Unebenheiten bemerkt zu haben und davon ausgegangen zu sein, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht mehr gelte, da auch andere Fahrzeuge beschleunigt hätten.
Amtsgericht zweifelt an Irrtum
Das Amtsgericht ging zunächst von einer vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitung aus und verhängte eine Geldbuße von 240 Euro. Dagegen legte der Autofahrer Rechtsbeschwerde ein.
OLG entscheidet anders
Das Oberlandesgericht Brandenburg sah den Fall anders: Es stufte das Verhalten des Fahrers als fahrlässig ein. Der Irrtum des Fahrers habe sich nicht auf die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit bezogen, sondern auf die Annahme, das Ende der beschilderten Strecke sei erreicht. Daher reduzierte es die Geldbuße um die Hälfte.
Wichtig ist, zwischen einer falschen Einschätzung der Situation und einem absichtlichen Verkehrsverstoß zu unterscheiden, sagen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Fahrlässigkeit und Vorsatz im Straßenverkehr
Die Unterscheidung zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz ist nicht nur hier von Bedeutung. Grundsätzlich wird bei fahrlässigen Verstößen oft eine geringere Strafe verhängt, da kein Vorsatz, sondern eine unbewusste Fehleinschätzung der Situation vorliegt. Bei vorsätzlichen Verstößen hingegen droht ein höheres Bußgeld oder sogar eine Freiheitsstrafe, da der Fahrer bewusst gegen die Vorschriften verstößt.
- Nachrichtenagentur dpa/tmn