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Welche Züge darf man mit Schwerbehindertenausweis fahren?


Nah- und Fernverkehr
Welche Züge darf man mit Schwerbehindertenausweis fahren?


28.03.2025Lesedauer: 1 Min.
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Regionalbahnen verkehren auf vielen Schienenabschnitten in Deutschland. (Quelle: IMAGO/Martin Wagner/imago)
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Viele Menschen mit Schwerbehindertenausweis dürfen den Nahverkehr kostenlos nutzen. Doch welche Züge genau dazugehören, ist nicht immer klar.

Reisen mit einem Schwerbehindertenausweis kann viele Vorteile bieten – insbesondere die Möglichkeit, den Nahverkehr kostenlos zu nutzen. Welche Züge sind inbegriffen und welche nicht? T-Online gibt Ihnen einen Überblick.

Wer hat Anspruch auf kostenlose Fahrten?

Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis und dem Merkzeichen "G" (Gehbehinderung), "AG" (Außergewöhnliche Gehbehinderung), "BL" (Blindheit) oder "H" (Hilflosigkeit) können unter bestimmten Voraussetzungen den öffentlichen Nahverkehr kostenlos nutzen. Voraussetzung ist, dass sie eine gültige Wertmarke besitzen, die beim Versorgungsamt beantragt werden kann.

Diese Züge dürfen Sie kostenlos nutzen

Mit einer gültigen Wertmarke dürfen Sie in Deutschland alle Verkehrsmittel des öffentlichen Nahverkehrs kostenfrei nutzen. Dazu gehören:

  • S-Bahnen, U-Bahnen, Straßenbahnen und Busse
  • Regionalbahnen (RB), Regionalexpress (RE) und Interregio-Express (IRE) in der 2. Klasse
  • Fähren im öffentlichen Nahverkehr (z. B. in Hamburg oder Berlin)

Nicht kostenlos nutzbar sind dagegen Fernverkehrszüge wie IC, EC und ICE sowie FlixTrain und private Fernverkehrsanbieter und Busunternehmen.

So finden Sie heraus, ob Ihr Zug dazugehört

Bevor Sie eine Fahrt antreten, informieren Sie sich über die gültigen Verkehrsverbünde und Tarifgebiete. Am besten schauen Sie auf der Website der Deutschen Bahn oder Ihres lokalen Verkehrsverbunds nach. Alternativ hilft die kostenlose Mobilitätsservice-Zentrale der Bahn weiter. Oder Sie fragen vorab beim Kundenservice oder direkt beim Zugpersonal nach. So vermeiden Sie Missverständnisse und unnötige Kosten.

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