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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Phänomen an der Ampel Bei "feindlichem Grün" besteht Lebensgefahr
Wann richtet sich das Grün einer Ampel gegen die Verkehrsteilnehmer? Ein seltenes Phänomen kann zu gefährlichen Unfällen führen. Wer dann haftet.
Die Ampel schaltet auf Grün – das bedeutet, die Autofahrer, Fußgänger oder Fahrradfahrer dürfen entsprechend ihren Weg fortsetzen. Das ist zumindest in der Regel der Fall (welche Ausnahmen gelten und wann Sie trotz grüner Ampel nicht weiter dürfen, lesen Sie hier).
Doch in einigen seltenen Situationen kann es zu einer gefährlichen Ausnahme kommen: dem sogenannten "feindlichen Grün", einer Fehlfunktion der Ampelanlage. In diesem Fall kann es beispielsweise vorkommen, dass die Ampel an einer Kreuzung auf einer vorfahrtsberechtigten Straße ausfällt (die Autos hier aufgrund der Beschilderung freie Fahrt), die Ampel der kreuzenden Nebenstraße aber noch Grün zeigt. Auch hier denken die Autofahrer, dass sie einfach weiterfahren können. Ein gefährlicher Trugschluss. Doch wen trifft bei einem Unfall die Schuld?
Feindliches Grün – wer haftet?
In der Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie in der DIN VDE 0832 ist geregelt, dass der Betreiber einer Ampelanlage für die Wartung und die Funktionstüchtigkeit verantwortlich ist. Kommt es zu einem Unfall aufgrund einer Fehlfunktion, kann er deshalb haftbar gemacht werden.
Das Portal "Juraforum" verweist dabei auf ein Urteil aus dem Jahr 2013: Das Oberlandesgericht Karlsruhe verurteilte die zuständige Straßenverkehrsbehörde aufgrund eines enteignungsgleichen Eingriffs. Sie musste Schadenersatz zahlen – allerdings keine vollständige Schadensersatzleistung, sondern lediglich eine angemessene Entschädigung (Selbstbehalt, Rückstufungsschaden in der Kaskoversicherung und vorgerichtliche Anwaltskosten).
Wichtig
Sind Sie aufgrund von feindlichem Grün in einen Unfall verwickelt, sollten Sie die Situation vor Ort genau dokumentieren (Fotos etc.) und auch Zeugen benennen.
Aber auch Sie als betroffener Autofahrer können haftbar gemacht werden, wenn Sie im Falle von feindlichem Grün gegen die Sorgfaltspflicht verstoßen und einfach losfahren, ohne die Verkehrssituation zu prüfen: Laut § 1 StVO müssen Sie sich im Verkehr immer so verhalten, dass kein anderer geschädigt oder gefährdet wird. Wenn Sie feindliches Grün bemerken, achten Sie auf die geltenden Vorfahrtsregelungen.
Im Ernstfall gilt: lieber einmal öfter warten, als einen Blechschaden oder schlimmere Unfälle zu verursachen.
- adac.de: "Ampelphasen: Diese Ampelfarben gibt es"
- juraforum.de: "Feindliches Grün - Unfälle, Recht und Verantwortung"
- autozeitung.de: "Achtung, Lebensgefahr!"