Mit 200 km/h auf der Autobahn Unfall beim Spurwechsel – wer haftet?
Ein Mann fährt mit 200 km/h auf der Autobahn. Ein anderer übersieht den Wagen und schert aus. Ein Gerichtsurteil zeigt, wen die Schuld trifft.
Auch wenn es kein Tempolimit gibt: Wer auf der Autobahn sehr schnell unterwegs ist, muss bei einer Kollision mit einem plötzlich in die eigene Fahrspur ausscherenden Auto womöglich mithaften. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München, auf das der ADAC hinweist (Az.: 10 U 7382/21).
Der Fall
Ein Mann fuhr in seinem Auto mit circa 200 Kilometern pro Stunde auf der linken Spur. Ein anderer übersah den heranrasenden Wagen und wechselte die Spur – es krachte. Nach dem Unfall verlangte der Fahrer, der schnell auf der linken Spur gefahren war, den vollen Schadenersatz vom Unfallgegner.
Der Prozess
Nachdem das Landgericht München den Sachverhalt genauso beurteilt hatte, ging der Fall vor das OLG. Und das sah eine Mithaftung bei dem Autofahrer, der mit 200 km/h unterwegs war. Dass er rund 70 km/h über der generell auf Autobahnen empfohlenen (wenn auch nicht bindenden) Richtgeschwindigkeit von 130 km/h unterwegs gewesen sei, müsse berücksichtigt werden.
Das Urteil
Sinngemäß heißt es in dem Urteil: Auch wenn den Fahrer kein Verschulden trifft, da kein Tempolimit angeordnet war, ist das Fahrverhalten haftungsrechtlich durchaus von Relevanz. Wer mit einer solchen Geschwindigkeit unterwegs ist, erhöht die Gefahr, dass andere das Tempo des herannahenden Autos unterschätzen. Die Betriebsgefahr des Autos erhöht sich dadurch. Deshalb muss der Mann zu 25 Prozent für die Kollision mithaften.
Laut einem Gutachten wäre der Unfall wohl vermeidbar gewesen, wenn der Mann die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h eingehalten hätte.
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa-tmn